Die von uns verwendeten eigenen und fremden Websites und ähnlichen Techniken dienen dazu, Ihre Internetnutzung zu überprüfen, Ihr Browser-Erlebnis zu individualisieren und interessenbezogene Werbungen zu schalten. Bei einem weiteren Zugriff auf unsere Webseite gehen wir davon aus, dass Sie mit der in unserer Datenschutzrichtlinie beschriebenen Art und Weise der Einsatz von Chips akzeptieren.
Abbr. vom 16. Februar 1962 zwischen der Schweiz und der Russischen Föderation über die Sozialversicherung (mit Abschlussprotokoll).
Für Italiener und ihre Hinterbliebenen unterliegen den nachfolgenden Sonderregelungen über Der Anwartschaftsanspruch auf Schweizer Alters- und Hinterbliebenenrenten: a.1 Hat ein Italiener, der nicht in der Schweiz wohnt aufhält, Anrecht auf eine gewöhnliche Altersteilrente, die 15 vom Hundert der dazugehörigen gewöhnlichen vollen Rente nicht übersteigt, erhält er anstelle der Teileinwohnerrente einen Ausgleich in Höhe des Barwerts der fälligen Pension aufhält.
Verlässt ein Italiener, der eine solche Teilrentenzahlung verwiesen hat, Schweiz endgültig, dann wird er ebenso zu einer korrespondierenden Vergütung endgültig. Gleiches trifft auf die Hinterbliebenen eines Italieners zu, die sich nicht in der Schweiz befinden oder endgültig hinterlassen haben und auf eine normale Teilhinterbliebenenrente anspruchsberechtigt sind, die nicht 10 Prozentpunkte der korrespondierenden vollen Rente übersteigt erhalten.
Besteht bei den Betroffenen ein Bedarf an einer teilweisen Rente, die obenerwähnten Grenzbeträge übersteigt, aber höchstens 20 % der jeweiligen vollen Rente beträgt, so können diese zwischen der Anpassung der Rente oder einer Vergütung wählen wählen. Dies muss während des Rentenbestimmungsverfahrens geschehen, wenn die Person zum Zeitpunkt des Eintretens des Versicherungsfalls im Ausland ist oder wenn sie das Land verlässt, wenn sie bereits eine Rente in der Schweiz erhalten hat.
Weder der Anspruchsberechtigte noch seine Hinterbliebenen können nach erfolgter Zahlung der Entschädigung durch die Schweizer Krankenkasse gegenüber von dieser Krankenkasse eine bis dahin bezahlte Ansprüche von der Beiträgen gültig machen. Der Abgangsentschädigung wird unmittelbar an die im Ausland wohnhaften Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Ausländische Staatsangehörige können innerhalb eines Jahrs nach Zahlung der Abfindungszahlung beantragen, dass sie in der Pflichtversicherung Italiens eingesetzt werden.
Italienische Staatsangehörige haben nur so lange Anrecht auf eine auÃ?erordentliche Rente, wie sie in der Schweiz wohnhaft sind und wenn sie sich im Fall einer Rente während im Fall einer Rente auf Lebenszeit von zehn vollen Jahren und im Fall einer Hinterbliebenenrente oder einer sie ersetzenden Rente auf Lebenszeit von zwei ganzen Jahren in der Schweiz aufhielten während
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum