Bei der Allgemeinen Strahltenkasse is the'Bank für alle im public Dienst'. Zum Kundenkreis gehören unter anderem Angestellte der Verwaltung und vergleichbare Betriebe. Die Allgemeine Strahltenkasse unterstützt ihre Kundinnen und Servicekunden seit mehr als 30 Jahren. Inzwischen sind es über 100.000. Die Kundinnen und Kunden kommen ausschliesslich aus dem Privatkundenbereich.
Die Allgemeine Strahltenkasse kann durch die Spezialisierung der Kunden optimal auf ihre Anforderungen reagieren und maßgeschneiderte Angebote machen. Das Leistungsspektrum der Allgemeinen Strahltenkasse lässt sich im Wesentlichen in drei Kernbereiche einteilen. Darunter fallen Darlehen (FlexoPlus-Darlehen, DispoPlus-Darlehen, AutoPlus-Darlehen, RenoPlus-Darlehen, UrlaubPlus-Darlehen, CollateralPlus-Darlehen, SeniorPlus-Darlehen, AbrufPlus-Darlehen, Musi(k)Plus-Darlehen), Finanzanlagen (Beamtensparbuch, Beamtensparbuch Plus, Gewinn- und Verlustrechnung, Termingeld, Sparbrief, vermögensbildende Leistungen) und Immobilienfinanzierungen.
Egal ob Automobilkauf, Renovation oder Sonderwünsche im hohen Lebensalter, die Allgemeine Strahltenkasse ist bemüht, alle Kundenwünsche und deren Anforderungen gezielt zu erfüllen. Natürlich haben Sie auch die Gelegenheit, sich vom Allgemeinen Fonds für Beamte unterstützen zu lassen, wenn Sie weitere Informationen oder Vorschläge haben. Unter anderem können Sie die Allgemeine Beamtenkasse-Hotline anrufen, die Sie während der normalen Öffnungszeiten unterhält.
Es ist auch möglich, eine E-Mail an die Allgemeine Mitarbeiterkasse zu schicken. Sie können auch die Gelegenheit wahrnehmen, sich auf der Internetseite des Kreditinstituts unter abkbank.de zu informieren. Auf diese Weise können bereits einige Fragestellungen beantwortet werden. Auf diese Weise können Sie auch einen Rückruf- oder Beratungsgesprächstermin mit der Allgemeinen Strahltenkasse ausmachen.
Alles auf direktem und bequemem Weg zu Haus ausdrucken und bei entsprechendem Anlass an den Fonds der Allgemeinen Beamten senden.
Der Versorgungsplan für Beamte finanziert die Versorgungsleistungen durch eine allgemeine Abgabe. Um den allgemeinen Finanzbedarf des KVS und damit auch die Leistungserbringung der öffentlichen Rentenversicherung zu decken, wird von den Versicherten des allgemeinen Sektors eine allgemeine Abgabe nach 28 SächsGKV verlangt. Bemessungsgrundlagen sind die pensionsfähigen Gehälter und die Jahressozialzahlungen der vom Versicherten am 1. Juli des betreffenden Geschäftsjahres angestellten Verwandten sowie die im Vorjahr an die Verwandten geleisteten Rentenzahlungen.
§ 8 der Allgemeinen Erklärung sieht besondere Bestimmungen für die Bemessung der Abgabe bei Teilzeitarbeit und Urlaub vor. Der Betrag der Abgabe wird in der Haushaltsordnung jedes Jahr festgesetzt. Dies führt zu einer (vollständigen) Aktivierung der Pensionsverpflichtungen innerhalb eines für die Verpflichtungshöhe vernünftigen Zeitraums. Weitere Angaben finden Sie in unserem Mitgliederrundschreiben 3/2015. Auf die allgemeine Abgabe werden am 20.01., 20.04., 20.07. bzw. 20.10. Vorschüsse erhoben. Bei der allgemeinen Abgabe werden die Vorschüsse in der Regel erstattet.
In der Sparkassenbranche werden die Vorteile gegen vollständige Rückerstattung ausbezahlt.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum