Aufsichtsratsrecht und BaFin-Lizenz/BaFin-Lizenz - Wann ist es notwendig?
Lediglich in Einzelfällen ist die bisher weitgehend hinreichende Genehmigung des Handelsbüros nach 34c GEO (heute § 34f oder h GVO) ausreichend. Allerdings erbringt insbesondere bei kleineren Gesellschaften oft ohne die notwendige Genehmigung der BaFin (BaFin-Lizenz oder BaFin-Genehmigung) eine Finanzdienstleistung (z.B. Investmentvermittlung).
Die Verpflichtung zur Einholung einer solchen BaFin-Lizenz kann sich je nach Tätigkeit aus dem Kreditinstitutgesetz (KWG), dem Zahlungsdienstleistungsaufsichtsgesetz (ZAG) oder dem Anlagegesetz (KAGB) ergaben. Es ist auch zu berücksichtigen, dass eine einmal ausgestellte BaFin-Lizenz in der Regel nur für gewisse finanzielle Leistungen gilt. Wenn Sie den Tätigkeitsbereich Ihres Betriebes auf andere genehmigungspflichtige Leistungen ausdehnen wollen, müssen Sie im Zweifelsfall eine Verlängerung der Genehmigung einholen.
Die zunehmende Reglementierung der Kapitalmärkte außerhalb des Banksektors hat jedoch dazu geführt, dass die Zahl der genehmigungspflichtigen Straftaten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder anderen speziellen Finanzaufsichtsgesetzen zunimmt. Daher sind immer mehr Firmen und GeschÃ?ftsmodelle auf eine BaFin-Lizenz angewiesen. Vor allem das Zahldiensteaufsichtsgesetz (ZAG) kann Auswirkungen auf solche Firmen haben, die sich nicht als Anbieter von Finanzdienstleistungen im weiteren Sinn verstehen - wie z.B. Makler von Speisenaufträgen, die im Auftrag von Anbietern Leistungen annehmen (siehe Beschluss) des Landgerichts Köln vom 29. September 2011, 81 O 91/11).
Die B. Crowdfunding-Plattformen) können - je nach Geschäftsmodell - eine BaFin-Lizenz nach der ZAG erfordern. Beispielsweise sind "digitale Währungen", wie z. B. Bitscoins, nach Ansicht der BaFin Instrumente - konkret: Recheneinheiten - im Sinn des Kraftwerksgesetzes. Ein gewerblicher Verkauf oder eine Brokertätigkeit von Asphaltmünzen und vergleichbaren "Währungen" ist daher genehmigungspflichtig und erfordert eine BaFin-Lizenz.
Das Erbringen von Bank-, Finanz- oder Zahlungsdienstleistungen ohne die notwendige Zulassung kann schwerwiegende Auswirkungen auf die beteiligten Unternehmungen und die beteiligten Parteien haben: Auch die einzig schuldhafte Handlung ohne die notwendige Genehmigung nach 54 KVG oder 31 ZAG ist gesetzlich ahndbar. Jeder, der einmal bewusst solche Leistungen ohne Genehmigung erbringt, darf nicht mehr als "zuverlässig" eingestuft werden, was der zukünftigen Erlaubniserteilung im Weg sein kann.
Darüber hinaus können Wettbewerber auf eine einstweilige Verfügung zur Einstellung des unbefugten Geschäftsbetriebes bestehen; dem Konzern wird dann die Fortsetzung des Geschäftsbetriebes durch eine einstweilige Verfügung mit der Gefahr einer Geldstrafe von bis zu 250.000 EUR verboten. Bereits während des Gründungsprozesses Ihres Betriebes werden Sie von uns betreut und vor den verantwortlichen Kontrollbehörden (insbesondere BaFin und Bundesbank) repräsentiert.
Sie werden von uns geprüft, ob es möglich ist, die Einholung einer Genehmigung zu umgehen und wenn nicht, welche Genehmigung Sie für die beabsichtigten Transaktionen benötigen und welche Anforderungen Sie dafür stellen müssen. Was für finanzielle Dienstleistungen sollten angeboten werden? Mit welchen Vertragsmustern und anderen Dokumenten muss die BaFin konfrontiert werden? Das Finanzdienstleistungsunternehmen ist im Zuge eines Genehmigungsverfahrens zur Vergabe einer BaFin-Lizenz verpflichtet, viele Daten offenzulegen und der BaFin vorzulegen.
Dazu zählen neben den Allgemeinen Bedingungen und den Einzelverträgen mit den Auftraggebern vor allem die Angabe von wesentlichen Beteiligungsverhältnissen und Interessenkonflikten sowie von Nutzen und eine präzise Darstellung der mit der beabsichtigten Geschäftstätigkeit verbundenen Gefahren. Das Beantragen einer BaFin-Lizenz kann sehr kostenintensiv sein. Der Betrag der Vergütung hängt von den spezifischen Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäften ab, für die eine Genehmigung beantragt wird.
Nach unserer Kenntnis beträgt die von der Aufsicht für eine Lizenz nach 32 Abs. 1 des KW berechnete Vergütung für Genehmigungsverfahren für den Finanzdienstleistungsbereich zwischen EUR 1.000 und EUR 1.000, während die für die Genehmigung von Bankgeschäften berechnete Vergütung zwischen EUR 1.000 und EUR 1.000 beträgt. Bei Beantragung einer Lizenz zur Vermittlung von Einlagen, Sorten- und Münzgeschäften, Factoring und Finanzierungsleasing aus Drittländern beträgt die einheitliche Vergütung der BaFin 2.600 EUR.
Die Gebühren können auch bei umfangreicheren Genehmigungsanträgen aufkommen. Auch wenn es nicht immer möglich ist, Streitigkeiten mit unseren Mandanten durch eine zukunftsorientierte Vertrags- und Geschäftsprozessstrukturierung zu verhindern, hilft Ihnen unsere Expertise in der rechtlichen Strukturierung und Prozessvertretung, diese mit Erfolg zu bewältigen und regulatorische Verletzungen zu verhindern.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum