Banken- und Kapitalmarktrecht: In- und ausländische Banktransaktionen - Dorothee Vorsele
der Abschlag, aber.... das mit dem Darlehen geförderte Geschäftsvorfall (z.B. nach §§ 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 312g Abs. 1).... Die Bank zahlt den Wert des Darlehens an die finanzierende Bank zurück; stattdessen erbringt die Bank die den Auftrag kennzeichnende (finanzielle) Leistung (Art. 4 Abs. 1 b) ......
Wenn Sie eine Liegenschaft erwerben oder ein eigenes Gebäude errichten wollen, benötigen Sie in der Nähe einen großen Bankkredit. Die Bank ist jedoch in der Regelfall nur dann zur Rückzahlung eines solchen Kredits vorbereitet, wenn sie genügend Sicherheit hat. Der Grundschuldzins ist in der Realität das bedeutendste Mittel zur Sicherung eines Anleihegeschäfts. Aber was bedeuten die Begriffe Grundbelastung, persönliche Schuldeingeständnisse und Unterwerfung unter die Ausführung überhaupt?
Ein Grundschuldrecht gibt der Bank das Recht, das belastetes Grundstück zu realisieren, wenn das Darlehen trotz Fälligkeit aufrechterhalten wird. Das bedeutet jedoch, dass das Gebäude nicht zur Bank zählt, wie der Sprachgebrauch sagt. Stattdessen kann die Bank die Liegenschaft gegen den Wunsch des Bauherrn an den Höchstbietenden ersteigern oder den Erlös (z.B. Mieteinnahmen) für sich in Anspruch nehmen.
Der Wert der Sicherung wird durch die Summe der Grundgebühr (sog. Nominalbetrag) und der sog. Grundschuldszinsen bestimmt. Die hohen Zinsen auf die Grundpfandrechte haben nichts mit den Zinsen auf das Darlehen zu tun. Es handelt sich für die Bank eher um eine Form von Sicherheitenpuffer, vor allem für den Falle, dass die gesicherten Ansprüche der Bank den Ursprungsbetrag aufgrund von Rückstandszinsen, Vollstreckungskosten und anderen entstandenen Aufwendungen überschreiten.
Aus dem Erlös der Versteigerung darf die Bank nur das zurückbehalten, was ihr aus dem Kreditverhältnis zusteht. Neben der Pfandverpfändung benötigt die Bank oft auch eine persönliche Schuldanerkennung des Kreditnehmers. Dadurch erhält die Bank auch Zugang zu anderen Vermögenswerten, vor allem zu Kassenbeständen und Einkommen aus Beschäftigung.
Dies ist ein weiteres Sicherheitsmittel unabhängig von der Grundpfandgebühr. Daher ist es der Bank prinzipiell freigestellt, die Vermögenswerte, in die sie investiert, auszuwählen. Natürlich kann der gesamte aus dem Kreditvertrag resultierende Betrag nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine weitere feste Komponente der Grundpfandurkunde ist die unverzügliche Vollstreckung des Kreditnehmers, sowohl im Hinblick auf die Grundpfandrechte als auch im Hinblick auf die persönliche Anerkennung der Forderung.
Dadurch verfügt die Bank über einen so genannten Zwangsvollstreckungstitel gegen den Kreditnehmer und kann die Vollstreckung mit dem Kreditnehmer beginnen, ohne zuvor vor Gericht gehen und ein Gerichtsurteil fällen zu müssen. So kann die Bank allein von der Notarurkunde ausgehen. Der Kreditnehmer sollte der so genannten Willenserklärung, auch Sicherungsvereinbarung oder Sicherungsvereinbarung oder Sicherungsvereinbarung oder Sicherungsübereignung oder Sicherungsübereignung besondere Aufmerksamkeit schenken.
Dies ist eine zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vertraglich vereinbarte Regelung über die Anforderungen, für die der Grundschuldschein und die pers. Anrechnung von Schulden als Sicherheiten beizutreten sind. Oft sind dies nicht nur die Anforderungen aus dem straight locked loan contract, sondern auch alle weiteren Anforderungen, die die Bank jetzt oder in Zukunft gegen den Kreditnehmer hat (sog. wide declaration of purpose).
Es ist auch möglich, das Darlehen auf das jeweilige Kreditverhältnis zu beschränken (sog. schmale Zweckerklärung). Im Regelfall ist die Zweckbestimmung nicht im Grundschuldinstrument inbegriffen, sondern wird mit der Bank im Rahmen des Kreditvertrages abgestimmt. Die gewünschten Restriktionen müssen daher im Vorfeld mit der Bank ausgehandelt werden.
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