Nachdem ich die Eröffnung des Kontos durch die Bank 11 bestätige, habe ich einen Geldbetrag von 15.000 ? überwiesen. Ich konnte den Erhalt des Betrags direkt im Internet überprüfen und der Zins von 1,11% wurde auch in der Kontenmaske hinterlegt. Ich habe heute von der Bank11 einen Brief mit der Nachricht erhalten, dass der Vertragsabschluss wegen der unzureichenden Zahlung nicht erfolgt ist und dass mein Geldbetrag ohne Zinsen auf dem Bankkonto liegt.
Dies ist unfair für mich, denn der Zins in der Kontenmaske beträgt 1,11%. Bei einem Telefonat mit der Hausbank wurde festgestellt, dass dies wahr ist und dass dies auch in den Kontokonditionen festgehalten wird. Daraufhin ordnete ich die Überweisung und Auflösung aller Bankkonten bei Bank11 an. Aus meiner Perspektive kann es nicht sein, dass bei dieser Kontoart die Zinsen abgelehnt werden, nur weil man einen geringeren Investitionsbetrag transferiert hat, letztendlich geht es hier nicht um Termingelder.
Basierend auf meinen Erfahrungswerten würde ich von einer Investition bei der Bank11 aberaten.
Es handelt sich bei der Versuchsanordnung um ein entsprechendes Gerät und eine Einrichtung zum unentgeltlichen Bezahlen mit Mobilfunkendgeräten. Der Zahlungsbetrag wird dem Auftraggeber auf seinem eigenen Account abgebucht und der Auftraggeber erhält eine korrespondierende Rechnung auf seinem Account. Das Kreditinstitut erbringt die Dienstleistung der Überweisung und erhält in der Regel eine Honorargutschrift, gegebenenfalls im Zuge von Kontenführungspauschalen.
Die Anordnung zur Ausführung einer unbaren Bezahlung kann entweder vom Begünstigten oder vom Zahler ergehen. In den meisten Fällen werden die Geldbeträge vom Inhaber durch garantierte, nicht rückerstattbare Lastschrifteinzüge einbehalten und vom Kundenkonto des Karteninhabers abgebucht. Diese elektronischen Zahlungsmethoden haben zwar den Nutzen einer raschen und komfortablen Bezahlung und ein hohes Maß an Flexibilität durch geringe Bargeldbestände, haben aber eine ganze Menge Nachteile.
Für die Online-Freigabe ist eine unmittelbare Datenübertragung zwischen dem POS-System des Begünstigten und dem Rechenzentrum der kartenausstellenden Institution oder des Kreditinstituts erforderlich. Bei der Ausführung einer Buchung werden zusätzliche Informationen hinzugefügt, wie z.B. der Kaufgegenstand und die Kontonummer des Zahlers. Bei Nichteinhaltung einer der Voraussetzungen wird die Bezahlung zurückgewiesen.
Einige Endgeräte sind stets im Internet verfügbar. Der Printer erzeugt ein Zahlungsprotokoll oder ein Ablehnungsprotokoll. Die daraus resultierende "Zahlung erfolgt" sichert dem Verkäufer seine Auszahlung. Bargeldloses Zahlen soll auf einfache Art und Weise mittels Mobilfunkendgeräten möglich sein, ohne die sicherheitstechnische Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gefährden.
Um dieses Problem zu lösen, wird nach einem ersten Gesichtspunkt der Phantasie ein System zum Ausführen von bargeldlosem Zahlen mit Hilfe von Mobilfunkendgeräten bereitgestellt, bei dem jedes Telekommunikations-Endgerät eine Teilnehmeridentifikation und eine dieser gespeicherte Zahlungsgrenze aufweist, die die folgenden Stufen umfasst: - Bilden eines für den Zahlungsverkehr spezifizierten Transaktionscodes mittels eines Verfahrens, Übertragen des Transaktionscodes an das Mobilfunkendgerät, Übertragen der Teilnehmeridentifikation, des Transaktionscodes und der Zahlungslimite vom Mobilfunkendgerät an ein POS-System des Begünstigten im Zuge einer unbarmherzigen Zahlungstransaktion, Vergleich des übertragenen Bezahllimits mit dem gewünschten Bezahlbetrag im POS-System, Prüfen der Werthaltigkeit des Bezahlcodes im POS-System mittels eines im POS-System hinterlegten Überprüfungsalgorithmus, Freigabe der Bezahlung im POS-System, wenn folgende Zustände zutreffen, Erzeugen des für den Bezahlvorgang spezifischen Bezahlvorgangscodes mit einem im POS-System hinterlegten Überweisungsalgorithmus, Übertragen des Bewegungscodes.
in der Zahlungsgrenze und ist der Transaktions-Code wirksam und speichert die freigegebene Zahlungsströme im POS-System zur späteren oder sofortigen Überweisung an einen Zahlungsdienstleister, um einen Lastschriftauftrag zu veranlassen. erfindungsgemäß wird die Bezahlung exklusiv am POS-System des Begünstigten autorisiert, so dass eine Online-Verbindung zu einer Hausbank nicht erforderlich ist.
Da der Zahler im Zuge des unbaren Zahlungsvorgangs nicht nur seine Teilnehmeridentifikation, sondern auch die der Teilnehmeridentifikation zugewiesene Zahlungsgrenze an die Kasse des Begünstigten überträgt, steht dem Begünstigten die Zahlungsgrenze des Betreffenden ohne Anfrage oder Scheck bei dem kartenausstellenden Organ oder der Hausbank zur Verfuegung.
Für die Authentisierung des Mobilfunkendgerätes des Auftraggebers wird ein Transaktions-Code verwendet, der vor der Ausführung des Zahlungsvorgangs erzeugt und an das Mobilfunkendgerät des Auftraggebers übertragen wird. In der Kasse des Zahlers wird der Vorgangscode anschließend mit einem im POS-System hinterlegten Validierungsalgorithmus validiert, wodurch die Auszahlung nur freigegeben wird, wenn die Validierung erfolgreich war.
Für die Authentisierung des Zahlers ist nur der im POS-System hinterlegte Verifizierungsalgorithmus notwendig, wodurch der Verifizierungsalgorithmus auch zur Steigerung der Datensicherheit in regelmässigen Intervallen verlängert werden kann. Der Zahler wird ausschliesslich anhand der im Zuge des Zahlungsprozesses mitgeteilten Teilnehmeridentifikation identifiziert. Personenbezogene Informationen sind für den Begünstigten im Zuge des Zahlungsvorgangs nicht zugänglich, so dass ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet werden kann, vor allem wenn die Kundennummer weder die Zahl einer Kredit-, Debit- oder EC-Karte noch die Zahl eines Bankkontos ist.
Ist die Teilnehmeridentifikation nicht auf eine Telefonnummer des Mobilfunkendgerätes bezogen, kann auch auf diese Weise keine Zuweisung zu einer konkreten Personen vorgenommen werden. Weil die Genehmigung oder Freischaltung der Auszahlung nach der Erfindung ausschliesslich im Registrierkassensystem durchgeführt wird und daher keine Online-Verbindung zu einer Hausbank o.ä. benötigt wird, kann eine große Anzahl von Auszahlungen in der Kasse eingezogen werden, bevor die Auszahlungen zur eigentlichen Ausführung der Auszahlung oder zur Einleitung der Bankeinzug.
Übertragen eines Datensatzs vom POS-System an ein Zahlungsbearbeitungszentrum, der mindestens die Teilnehmeridentifikation und den Zahlbetrag beinhaltet, und - Übertragen der Teilnehmeridentifikation vom Zahlungsbearbeitungszentrum an ein Banknetz im Zuge eines Lastschriftauftrags, worin im Banknetz oder in einer Verbindung zwischen dem Banknetz und dem Zahlungsbearbeitungszentrum personenbezogene Kontonummern und Teilnehmeridentifikationen hinterlegt sind, die einander zugewiesen sind und die von dem Zahlungsbearbeitungszentrum übertragene Teilnehmeridentifikation der jeweiligen Kontonummer zugewiesen ist und eine Belastung von einem mit der Kontonummer versehenen Benutzerkonto durchgeführt wird.
Dabei ist es unerlässlich, dass die Zahlungsverarbeitungsstelle auch keine persönlichen Angaben im Sinn des Bundesdatenschutzgesetzes hat. Der Zahlungsabwickler darf nur auf die vom POS-System bereitgestellten Aufzeichnungen zugreifen, die mindestens die Kundennummer und den Zahlbetrag beinhalten. Das Dataset beinhaltet in der Regelfall auch andere den Zahlungsverkehr ermöglichnde Informationen, wie z.B. die Identifikation des Empfängers und dergleichen.
Die Zahlungsregulierungsstelle überträgt den Datensatzbetrag dann entweder unmittelbar oder mittelbar an ein Bankennetz, wo die Teilnehmer-ID einer Kontonummer zugewiesen wird. Das heißt, die Auszahlung darf nur einer konkreten Personen bei der Hausbank zugewiesen werden. Aus Sicherheitsgründen wird vorzugsweise vorausgesetzt, dass die personenbezogene Kontonummer eine elektronische Kontonummer ist, dass im Banknetz die virtuellen Kontennummern und Sachkontonummern einander zugeteilt sind und die elektronische Kontonummer im Zuge eines Lastschriftauftrags der jeweiligen Sachkontonummer zugeteilt wird.
Dabei wird die Teilnehmeridentifikation nicht direkt in eine Sachkontonummer des Zahlers umgesetzt, sondern es wird eine elektronische Kontonummer eingefügt, so dass die eigentliche personenbezogene Kontonummer des Zahlers in der zu verwendenden Verbindung zwischen dem Bankennetz und dem Zahlungsverarbeitungszentrum nicht verfügbar ist. Stattdessen findet in der oben beschriebenen Oberfläche die Umwandlung der Kundennummer in eine elektronische Kontonummer statt, so dass keine brauchbaren personenbezogenen Angaben erhoben werden können, auch wenn die Zahlungsverarbeitungsstelle auf unzulässige Art und Weise auf die Datensätze der Benutzeroberfläche Zugriff erhalten sollte.
Die virtuelle Kontonummer wird erst nach Weiterleitung der Regulierungsdatensätze an die Hausbank in die Sachkontonummer übersetzt, so dass es eigentlich nur möglich ist, die Buchung einer konkreten Personen in der Hausbank selbst zuzuordnen. Zur Verhinderung eines unbefugten Lesens der zwischen dem Mobilfunkendgerät und dem POS-System des Begünstigten übermittelten Informationen wird die Kodierung der Teilnehmeridentifikation, des Transaktionscodes und der Zahlungsgrenze im Mobilfunkendgerät und deren Übertragung als Kode an das POS-System des Begünstigten vorgezogen, der im POS-System kodiert wird.
Der Datenaustausch zwischen dem Mobilfunkendgerät und dem POS-System kann mit herkömmlichen Übertragungsstandards durchgeführt werden, für die die meisten Telekommunikations-Endgeräte ausgerüstet sind. Zur Reduzierung dieses Aufwands und zur Erzielung einer größtmöglichen Sicherheit bei der Datenübermittlung, die keine zusätzliche Ausrüstung erfordert, wird empfohlen, dass der Kode ein optisch lesbarer Kode, insbesondere ein Barcode, ist, der auf einer Displayeinheit des Mobilfunkendgerätes dargestellt wird.
Dabei wird der Transaktions-Code mit einem Verfahren erzeugt und im POS-System mit einem Prüfverfahren auf Plausibilität geprüft. Besonders bevorzugt wird die Ausführung, wenn der Prüf- und der zur Erzeugung des Transaktions-Codes eingesetzte Mechanismus koordiniert werden. Das heißt, dass der Prüfungsalgorithmus und der zur Erzeugung des Transaktionscodes eingesetzte Mechanismus so rechnerisch verbunden sein müssen, dass der Prüfungsalgorithmus nur die Vorgänge als valide betrachtet, die mit dem für die Erzeugung des Bewegungscodes bestimmten Verfahren erzeugt wurden.
Aus Sicherheitsgründen wird es vorgezogen, dass der für die Erzeugung des Transaktions-Codes verwendete Mechanismus im Payment Processing Center liegt. Eine weitere bevorzugte Option ist, dass der Vorgangscode in der Zahlungsagentur erzeugt wird. Die entsprechende Zahlungslimite wird wie oben beschrieben vom Zahler für jeden Zahlungsverkehr zur Verfuegung gestellt, so dass die Zahlungsseite des Zahlers dies nicht mehr pruefen muss.
Die Zahlungsgrenze kann im einfachen Falle vom Zahler selbst gesetzt werden, z.B. durch Einstellen eines korrespondierenden Defaultwertes im Mobilfunkendgerät. Allerdings kann das Auszahlungslimit für jede einzelne Auszahlung separat eingestellt werden. Das Setzen der Zahlungsgrenze durch den Zahler hat jedoch den nachteiligen Effekt, dass die jeweilige Abdeckung auf dem Spielerkonto nicht garantiert ist.
Es ist vorzuziehen, dass die Teilnehmeridentifikationen im Zahlungsbearbeitungszentrum hinterlegt sind und dass jedem Teilnehmeridentifikator ein entsprechendes Bezahllimit zugewiesen wird und dass das Bezahllimit vom Zahlungsbearbeitungszentrum an das Mobilfunkendgerät übertragen wird. Sie wird insbesondere dann vorgezogen, wenn das einer Teilnehmer-ID in der Zahlungsagentur zugewiesene Auszahlungslimit mit einem hinterlegten Auszahlungslimit verglichen wird, das der entsprechenden Teilnehmer-ID in einem Banknetzwerk zugewiesen ist.
Zur Sicherstellung, dass die derzeitige Zahlungsgrenze für einen Zahlungsverkehr immer verfügbar ist, kann die Invention so umgesetzt werden, dass eine nach einem Vergleichsprozess geänderte Zahlungsgrenze zusammen mit einem neuen Transaktions-Code entsprechend der Teilnehmer-ID an das mobile Endgerät übertragen wird. Für eine weitere Steigerung der Zahlungssicherheit wird daher empfohlen, dass im Zusammenhang mit dem unbarmherzigen Bezahlvorgang ein zusätzlicher zeitlicher Stempel vom Mobilfunkendgerät an die Kasse übertragen wird, möglichst in verschlüsselter Ausprägung, und der zeitliche Stempel im POS-System mit dem momentanen Zeitpunkt abgeglichen wird und die Zahlungsfreigabe im POS-System stattfindet, wenn die Abweichung zwischen dem momentanen Zeitpunkt und dem zeitlichen Stempel einen bestimmten Betrag nicht überschreitet.
Besonders komfortabel und benutzerfreundlich ist die Ausführung, dass die auf dem Mobilfunkendgerät ablauffähigen Prozessschritte in einer Programmanwendung umgesetzt werden, die auf das Endgerät geladen werden kann. Auch in der Programmanwendung kann die Möglichkeit der Codierung der zu übertragenden Informationen realisiert werden, wodurch ein dementsprechend großes Display-Element auch die bevorzugte Darstellung eines Barcodes erlaubt.
Darüber hinaus kann die Teilnehmeridentifikation auf einfache Art und Weise in die Programmanwendung eingebunden werden; in diesem Sinne wird es vorgezogen, dass die Teilnehmeridentifikation eine anwendungsspezifische Identifikation ist, die vom Banknetzwerk erzeugt und z.B. in der Programmanwendung hinterlegt wird. Aus Sicherheitsgründen kann es auch vorgezogen werden, dass die Anwendung vor der Übertragung der Teilnehmer-ID, des Transaktionscodes, der Zahlungslimite und ggf. des Zeitpunktes vom Mobilfunkendgerät zum POS-System eine PIN-Abfrage durchführt und dass die Übertragung nur bei richtiger Eingabe der PIN stattfindet.
Der Antrag wird zu einem bestimmten Zeitraum, in dem das Handy im Internet ist - möglicherweise lange bevor der Antrag zur Bezahlung freigeschaltet wird - mit Teilnehmeridentifikation, Transaktionscode und Bezahllimit versehen. Wird die PIN in den Antrag eingetragen, so ist es vorzuziehen, noch einmal zu prüfen, ob der in dem Antrag bereits vorhandene Kode noch die richtige Zahlungsgrenze beinhaltet, d.h. es wird ein Vergleich mit der in der Zahlungsabwicklung hinterlegten Zahlungsgrenze durchgeführt.
Ist die Zahlungsfrist abgelaufen, wird sie durch eine neue überschritten. Steht zum Zeitpunkte der PIN-Eingabe keine Online-Verbindung zur Verfügung, wird das bereitgehaltene Bezahllimit genutzt. Nach einem zweiten Gesichtspunkt der Diensterfindung wird eine Einrichtung zum Ausführen von bargeldlosem Zahlen mittels mobiler Telekommunikationsendgeräte angeboten, die ein Rechenzentrum für den elektronischen Zahlungsverkehr und mindestens ein System für die elektronische Registrierkasse eines Begünstigten umfasst, und das Rechenzentrum umfasst mindestens eine Datenbasis,
der Teilnehmeridentifikatoren von Mobilfunkendgeräten und den Teilnehmeridentifikatoren zugeordneter Zahlungsgrenzen, einen Transaktionscodegenerator, der unter Anwendung eines Verfahrens einen für den jeweiligen Zahlungstransaktion spezifischen Transaktionscode erzeugt, und übertragungsmittel zur Übertragung des Transaktionscodes und der zugehörigen Zahlungsgrenze an das Mobiltelefond, und bei dem das POS-System angepasst ist, um von einem Mobilfunkendgerät übertragene Informationen, insbesondere die Teilnehmeridentifikation, den Transaktionscode und die Zahlungsgrenze, im Zusammenhang mit einer bargeldlosen Zahlungsoperation zu erhalten und zu verifizieren, und das POS-System eine Eingabevorrichtung zur Eingabe eines Zahlungsbetrags umfasst, und das POS-System ferner eine Verarbeitungseinrichtung umfasst,
angepasst, um die übertragene Zahlungsgrenze mit dem gewünschten Zahlbetrag zu vergleichen und um die Validität des Transaktionscodes mit Hilfe eines im POS-System hinterlegten Überprüfungsalgorithmus zu prüfen, worin das POS-System ferner eine Freigabevorrichtung zur Freigabe der Zahlung umfasst, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:: das POS-System ferner einen Arbeitsspeicher zum Aufbewahren der freigeschalteten Zahlungen umfasst, der mit einem übertragungsmittel zusammenarbeitet, um die Zahlungen später oder unmittelbar an das Zahlungsbearbeitungszentrum zur Einleitung eines Abbuchungsauftrags zu übermitteln.
1 bedeutet ein Registrierkassensystem eines Begünstigten, das mindestens eine Kasse 2 aufweist, die mit einem Zentralkassenserver 3 verbunden ist. Der Cash-Server 3 ist ein traditionelles Abwicklungssystem, an das die von jeder Kasse 2 verarbeiteten Zahlungsdaten übertragen werden. In der Regel werden bei jeder Bezahlung der Zahlbetrag, eine Identifikation der Kasse 2 und der Zahlungszeitpunkt mitgesendet.
Das mobile Telekommunikations-Endgerät eines Nutzers wird mit 5 gekennzeichnet. Dies ist ein konventionelles Handy, wodurch sich Smart-Phones besonders gut eignen. Am Mobilfunkendgerät 5 ist eine Programmanwendung 6 eingerichtet, die die Durchführung des Verfahrens des bargeldlosen Bezahlens nach der Erfindung ermöglicht. Der Zentralregulierer wird als 7 benannt und besteht aus einem Payment Server 8 und einer Datenbasis und kann eine Verbindung sowohl zum POS-System 1 als auch zum Mobilfunkendgerät 5 herstellen.
Darüber hinaus ist das Zahlungsbearbeitungszentrum 7 mit einem Exchange-Server 10 verbunden, der seinerseits mit einer Hausbank 11 oder korrespondierenden elektron. Bankennetzen verbunden ist. Der Ablauf einer unbaren Bezahlung gemäß der aktuellen Entwicklung aus der Perspektive eines Käufers, der eine unbare Bezahlung durchführen möchte, sieht wie folgt aus. Voraussetzung dafür ist, dass der Debitor ein Bankkonto hat.
Zuerst muss der Bankkunde die Programmanwendung 6 auf sein Mobilfunkendgerät 5 aufladen. Nachdem der Kundin oder der Kunden die Programmanwendung 6 auf sein Mobilfunkendgerät 5 heruntergeladen und dort eingebaut hat, ist Terminal 5 für den bargeldlosen Zahlungsverkehr gerüstet. Bisher wurde eine von der Hausbank 11 erzeugte Teilnehmer-ID in der Programmanwendung 6 hinterlegt.
Die Speicherung kann entweder auf einer handschriftlichen Erfassung der Teilnehmer-ID durch den Auftraggeber basieren oder von der Bank bereits in der zum Download bereitgestellten Programmanwendung hinterlegt worden sein. Es ist wichtig, dass die Teilnehmeridentifikation einzigartig und unmissverständlich ist, damit der Beteiligte anhand der Teilnehmeridentifikation unmissverständlich identifiziert werden kann.
Will der Kundin oder der Kundin in einem Laden unentgeltlich zahlen, eröffnet er die Programmanwendung 6 auf seinem Mobilfunkendgerät 5. Die Programmanwendung zeigt auf der Displayeinheit des Mobilfunkendgerätes 5 einen einmaligen Barcode an, der von einem Barcode-Leser der Kasse 2 gelesen wird. In der Kasse 1 wird der so übertragene Kode auf seine Gültigkeit überprüft.
Bei positiver Qualitätsprüfung wird der Strichcode als Zahlungsmittel akzeptiert und der Zahlbetrag anschließend vom Konto des Auftraggebers einbehalten. Lädt ein Bankkunde die Programmanwendung 6 herunter, wird dies von der Hausbank 11 an die Zahlungsverarbeitungsstelle 7 mitgeteilt. In diesem Fall überträgt die Zentralbank 11 die dem Bankkunden zugeordnete Kundennummer zusammen mit einer anonymer virtueller Kontonummer an den Börsenserver mit. Die virtuelle Kontonummer ist nicht die Sachkontonummer des vom Abonnenten bei der Zentralbank 11 geführten laufenden Kontos.
Der Börsenserver 10 speichert die Teilnehmer-ID und die jeder Teilnehmer-ID zugewiesene elektronische Kontonummer. Der Zahlungsverarbeitungsstelle 7 wird in der Folge nur noch die Teilnehmeridentifikation zugehen. Daraus ergibt sich, dass die Zahlungsregulierungsstelle 7 keine Realkontodaten des Bankkunden hat, so dass die in der Zahlungsregulierungsstelle 7 verfügbaren Angaben im Wesentlichen anonyme sind, so dass der Sicherungsstandard in der Zahlungsregulierungsstelle 7 und auch im POS-System 1 gesenkt werden kann und dass bei einem Datenklau keine brauchbaren oder personengebundenen Angaben entstehen.
Ein weiterer Informationsaustausch zwischen Payment Clearing House 6 und 5. Die weitere Datenübertragung zwischen Payment Clearing House 6 und 6. Juni 2009 findet ausschliesslich über die elektronische Kontonummer, d.h. über den Exchange-Server 9, statt. Zusammen mit der Teilnehmeridentifikation übermittelt die BayernLB das dem jeweiligen Depot zugewiesene Auszahlungslimit an die Zahlungsverrechnungsstelle der BayernLB 6 . Ändert sich die Zahlungslimite eines Auftraggebers nachträglich, kann die Hausbank 11 über den Interface Server 11 eine neue Zahlungslimite an die Zahllöschung Nr. 6 übermittel.
Das Zahlungsunternehmen 7 hat die Teilnehmeridentifikation und das zugewiesene Auszahlungslimit in der Datenbasis 9 hinterlegt. Die Übertragung dieser Informationen erfolgt an den Payment Server 8, der einen Transaktions-Codegenerator beinhaltet, mit dem mit einem auf dem Payment Server 8 hinterlegten Verfahren einzigartige Transaktionscodes generiert werden können. Für die Erstellung einer unentgeltlichen Zahlungstransaktion mit dem Mobilfunkendgerät 5 erzeugt der Bezahlserver 8 einen Kode, der vorzugsweise die Teilnehmeridentifikation, die Zahlungsgrenze und den automatisch erzeugten Transaktionskode in kodierter Fassung beinhaltet und überträgt diesen Kode an die Programmanwendung 6 des Mobilfunkendgerätes 5 Die Datenübermittlung kann entweder auf Anforderung der Programmanwendung 6 erfolgen oder vom Bezahlserver 8 initiiert werden.
Dabei ist es wichtig, dass die Daten nur dann übertragen werden, wenn vorher festgelegt wurde, dass die Programmanwendung 6 die Teilnehmer-ID beinhaltet, die der im zu übertragenden Kode enthaltene Teilnehmer-ID zuordnet. Aus der Teilnehmer-ID, der Zahlungsgrenze, dem Transaktions-Code und dem Time-Stamp erzeugt die Programmanwendung 6 dann einen Strichcode, der auf der Displayeinheit des Mobilfunkendgerätes 5 dargestellt wird.
Mit einem Barcodescanner tastet die Kasse 2 den dargestellten Strichcode ab und überträgt ihn an den Kassierserver der Kasse 34 Die im Kassierserver der Kasse der Kasse der Kasse der Kasse der Kasse der Kasse der Kasse der Kasse der Kasse der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode der Kode. Weiterhin wird geprüft, ob der von der Kasse 2 zusammen mit dem Kode zur Kasse 2 übertragene Soll-Zahlungsbetrag mit dem mitgeteilten Verfügungsrahmen kompatibel ist.
Die Kasse 3 ist mit dem Bezahlserver 8 vernetzt, wobei der im Kasse 3 hinterlegte Prüfalgorithmus zu jedem Zeitpunkt abänderbar ist. Wenn die Verifizierung des an POS 3 gesendeten Kodes die Gültigkeit des Kodes bestätigt hat, wird POS 3 der POS 2 mitteilen, dass die Bezahlung akzeptiert werden kann.
Wurde die Bezahlung ausgelöst, überträgt das POS-System 3 den angenommenen Kode mit der Teilnehmeridentifikation, der Zahlungsgrenze, dem Transaktionscode und dem Zeitstempel sowie dem Zahlbetrag und weiteren zahlungsrelevanten Angaben, wie der Identifikation der Kasse und des Verkäufers, an die Zahlverarbeitungsstelle 7 und insb. an die Datenbank 9.
Darüber hinaus überträgt das Zahlungsabwicklungszentrum 7 einen Datenbestand mit der Teilnehmeridentifikation, dem Zahlbetrag und einer Identifikation des Kaufmanns sowie ggf. dem Echtzeitstempel, einer Rechnung-Nummer und weiteren zahlungsrelevanten Angaben an den Börsenserver mit. 1 Der Börsenserver ist in der Lage, die Teilnehmeridentifikation einer beliebigen Benutzerkonto-Nummer zuzuordnen und einen Belastungsauftrag und die Transaktionsdaten zusammen mit der VK-Nummer an die Hausbank 11 oder an ein korrespondierendes Bankennetz zu senden.
Die Zuordnung des Sachkontos des Auftraggebers erfolgt in der 11. Bankgesellschaft über die virtuelle Kontonummer und die Belastung des Kontos mit dem korrespondierenden Zahlbetrag.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum