Nach § 34 Abs. 2a WpHG sind Finanzberater und Banker seit dem Stichtag des Jahres 2010 verpflichtet, ihren Kundinnen und Verbrauchern bei der Anlage und Veräußerung von Wertschriften ein Protokolle zu erstellen. Mit dieser Bestimmung soll den Investoren ein wirksamer Nachweis des Vergütungsprozesses im Fall einer falschen Empfehlung des Anlageberaters erbracht werden.
Wie weit dieses Zielvorhaben mit dem neuen Beratungsprotokoll erreichbar ist, wird sich erst nach Abschluss der ersten Protokollprozesse erweisen. Gemäß 14 des Wertpapierdienstleistungsgesetzes (WpDVerOV) muss das Protokolle folgende Daten enthalten: den Grund für die Investitionsberatung, die Laufzeit der Beratungsgespräche, die für die Informationsberatung maßgeblichen Daten über die Personalsituation des Anlegers, einschließlich der nach 31 Abs. 4 S. 1 WpHG zu beschaffenden Daten, sowie über die bei der Investitionsberatung zu berücksichtigenden Instrumente und Anlagedienstleistungen, die Hauptanliegen des Anlegers im Hinblick auf die Investitionsberatung und deren Abwägung, die beim Anlageberater ausgesprochenen und im Rahmen der Investitionsberatung getroffenen Verhaltensempfehlungen.
Dazu haben wir mit sechs Filialen in Berlin Beratungsverträge abgeschlossen.
Für die Beratung von Privatpersonen bei Finanzanlagen ist seit Beginn des Jahres 2010 das Beratungsprotokoll nach 34 Abs. 2a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zwingend erforderlich. Ziel des Protokolls ist es, die Bürger vor falschen Entscheidungen zu bewahren und gleichzeitig die Servicequalität zu erhöhen. Bereits kurz nach der Verabschiedung des Beraterprotokolls im Jahr 2010 kritisierten die Verbraucherzentren die Implementierung der entsprechenden Gesetze durch die Kreditinstitute.
Es gab also Konsultationsprotokollmuster. Zudem forderten viele Kreditinstitute ihre Kundschaft auf, das Beratungsprotokoll zu unterzeichnen. Die Beratungsprotokolle müssen von Bankenberatern in Kreditanstalten während einer Beratungssitzung über private Investitionen ausgearbeitet werden. Das ist der Fall, wenn der Betreuer zumindest eine Empfehlungsschreiben zu Bankgeschäften mit besonderen Investment-Instrumenten abgibt.
Übergibt die Bank nach einem Vorstellungsgespräch keinen vom Betreuer unterzeichneten Beratungsbericht, können Konsumenten diesen Verstoss an die Verbraucherberatungsstelle weiterleiten. Auch wenn die Kreditinstitute mit falschen Profilen operieren, können sich die Konsumenten an die Bankaufsicht halten. Das Bundeskartellamt überprüft in regelmässigen Zeitabständen die Protokollierung der Bankberatungssitzungen. In Zweifelsfällen oder Reklamationen holt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die entsprechenden Prüfprotokolle bei den Kreditanstalten ein und überprüft sie näher.
Dieses so genannte "Statement on Suitability" ist ähnlich dem deutschsprachigen Beratungsprotokoll. Sie geht in einigen Punkten über die Vorgaben des Beraterprotokolls hinaus und ist bei der Beschreibung der Eignung der Beraterempfehlung detaillierter. Die Beratungsprotokolle sind nur für Diskussionen über Wertschriften erforderlich. Beraten Sie eine Bank über Call-Geldkonten oder Investitionen in Firmen, ist es nicht notwendig, ein Beratungsprotokoll zu führen.
Protokolle der Konsultation: Für die Vollständigkeit eines Beratungsberichts ist es unerlässlich, dass die verschiedenen Elemente aufgelistet werden. Nach der Befragung des Klienten wird der Berater der Bank das zutreffende Kästchen ankreuzen. Dieser Inhalt muss ein Beratungsprotokoll enthalten: Grund für die Beratung: Warum haben Sie die Konsultation gewünscht? Diese Anfragen müssen im Sitzungsprotokoll beantwortet werden. Zeitdauer der Konsultation:
In den Protokollen ist exakt anzugeben, wie viele Gesprächsminuten oder Gesprächsstunden ein solches unterhielt. Personenbezogene Sachverhalte des Kunden: In erster Linie bezieht sich die individuelle Lebenssituation auf Ihre wirtschaftliche Lage. Darüber hinaus spielt auch Ihre Reserven oder Ersparnisse eine wichtige Funktion im Minutentakt. Finanzlasten aus Teilzahlungen oder Unterhaltsleistungen sind auch im Sitzungsprotokoll aufzuführen.
Denn das Protokoll zielt darauf ab, eine so weit wie möglich vollständige Konsultation zu unterzeichnen. Investitionsinteressen des Kunden: Im Beratungsprotokoll sind die exakten Details der Kundinnen und Konsumenten enthalten, warum sie ein Anlageprodukt abschliessen wollen. Dies sind wichtige Voraussetzungen, um im Falle eines Streits auf mögliche Beraterfehler schließen zu können. Wenn beispielsweise der Kundin oder der Kundin ein Höchstmaß an Schutz verlangt und die Bank ein riskantes Angebot empfiehlt, ist der Irrtum bei der Bank.
Die Empfehlungen und Begründungen des Bankberaters: Jedes vom Bankberater empfohlene Investmentprodukt muss detailliert erläutert und mit den Anliegen, Zinsen und der wirtschaftlichen Lage des Klienten in Beziehung gesetzt werden. Signatur des Beraters: Die Signatur des Dienstleisters mit Angabe des Datums liegt unter dem vollst. Protokolle. Die Protokolle sind erst nach erfolgter Unterzeichnung wirksam.
Im Beratungsprotokoll ist aufgeführt, welche Versicherungsprodukte Sie verwenden, z.B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankheitskosten. Der Konsument hat die Option, das Protokoll der Sitzung vom Beratenden ändern zu lasen, wenn er mit bestimmten Punkten oder der Präsentation seiner Lage nicht übereinstimmt. Zudem muss der Kunde in der Lage sein, alle Einzelheiten der Investitionsempfehlung zu verstehen.
Es kann nur modifiziert und verändert werden, bevor es vollständig unterzeichnet übergeben wird. Nachträglich können keine Änderungen vorgenommen werden, da das Rückfrageprotokoll nur für einen bestimmten Anruf erstellt wird und nicht mehr für weitere Anrufe genutzt werden kann. Die Konsultationsprotokolle erfüllen unterschiedliche Anforderungen. Nach der Übergabe des Protokolles können Sie sich auf ein Dokument beziehen, in dem exakt angegeben wurde, welche Artikel für eine Investition vorgeschlagen wurden.
Dies bedeutet, dass der Bankenberater nicht mehr in der Lage ist, später Fakten zum Nachteil des Eigentümers vorzubringen. Durch das Konsultationsprotokoll werden die Konsultationen durchschaubarer. Das Konsultationsprotokoll gilt im Falle eines Streits als Beweismittel für die Verbraucherschutz. Der Anspruch der Konsumenten besteht nun bis zu zehn Jahre nach der Konsultation. Dabei ist es von Bedeutung, dass der Investor unverzüglich Schadenersatzansprüche erhebt, wenn er festlegt, dass er zu Unrecht informiert wurde.
Wollen Sie eine Schadenersatzklage im Zusammenhang mit einer möglichen Falschberatung einreichen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Beispielsweise ist es wichtig, ob sich der Consultant vorsätzlich oder nur fahrlässig schuldig gemacht hat. Damit ist das Zertifikat eine wesentliche Aufsichtsbehörde für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Bereich des Privatanlegergeschäfts.
Im Anschluss an die Konsultation hat der Investor auch die Gelegenheit, auf der Grundlage des Verhandlungsprotokolls einen detaillierten Vergleich aller angebotenen Investmentprodukte vorzunehmen. Damit kann er die entsprechenden Begründungen für oder gegen ein konkretes Erzeugnis treffen. Anhand dieses Abgleichs können die Konsumenten ihre Wahl besser nachvollziehen. Beratungs-Protokoll - was ist zu beachten?
Mit dem Beratungsprotokoll wurde der Verbraucherschutz bei der Anlage von Geld geschaffen. Um einen wirksamen Datenschutz zu gewährleisten, sollten die Konsumentinnen und Konsumenten das Prüfplan sorgfältig durchgehen. Denn die Investition von Geld ist ein langfristiges und gewinnorientiertes Unterfangen. Enthält das Prüfplan alle wesentlichen Details der Konsultation? Die Niederschrift muss auch Details über Ihre persönliche Situation, Ihre Bedürfnisse und die Zielsetzungen Ihrer Investition enthalten.
Außerdem muss im Protokol angegeben werden, welche Produkte der Bankangestellte oder Broker empfohlen hat. Für die Vollzähligkeit ist es wichtig, zu dem Schluss zu kommen, dass Sie das vollständige, vom Consultant unterzeichnete Zertifikat mitnehmen. Das Beratungsprotokoll sorgfältig studieren, bevor Sie es akzeptieren. Sind Sie z.B. mit einigen Punkten oder der Beschreibung Ihrer Lebenssituation nicht zufrieden, haben Sie die Moeglichkeit, nach Durchsicht Aenderungen zu beantragen.
Wenn Sie auch feststellen, dass der Betreuer andere als die von Ihnen genannten Investitionsziele in das Ergebnisprotokoll aufgenommen hat, sollten Sie diesen widersprechen. Das Gleiche trifft auf die Produktvorschläge des Beraters zu. Der Consultant kann die Veränderungen zusammen mit Ihnen vornehmen. Laut Recht darf das Beratungsprotokoll nur vom Gutachter unterzeichnet werden. Er ist daher nicht zur Unterzeichnung gezwungen.
Allerdings bitten einige Kreditinstitute ihre Kundinnen und Kreditnehmer, nach der Beratung zu unterzeichnen. Im Falle eines Rechtsstreits kann dies als Nachweis für die Beratung verwendet werden. Selbst wenn die Bank Druck macht, unterschreibst du nicht. Sollten Sie das Protokoll der Beratung erst nach Abschluß der Bankgeschäfte bekommen, können Sie Ihr 1-wöchiges Widerrufsrecht ausüben.
Vorraussetzung für den Widerruf ist jedoch, dass die Vorsorgeuntersuchung fehlerhaft oder unvollständig ist. Für die telefonische Konsultation wird in der Regel das Widerrufsrecht in Anspruch genommen, da in diesen FÃ?llen der Vertrag in der Regel vor Eingang des Prüfplans abgeschlossen wird. Vielmehr muss die Bank nachweisen, dass das Log fehlerfrei und komplett ist.
Wer eine große Investition tätigen will, sollte dem Beratungsprotokoll allein nicht trauen.
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