Bürgschaft

Kautionsversicherung

Im Falle einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, die Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers zu übernehmen, wenn er diese nicht mehr erfüllen kann. Bürgerliches Gesetzbuch eines Bürgen gegen den Gläubiger eines Dritten für die Verbindlichkeiten des Dritten. Der Garant: Von Anfang an flexibel. Informationen zur Garantie: Wer kann das garantieren? Lesen Sie, wann Sie nur ein Darlehen mit einem Bürgen erhalten können.

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Thüringisches Staatsministerium der Finanzen - Garantieprogramm der thüringischen Wiederaufbaubank

Die Thüringische Aufbau-Bank gewährt im Land Thüringen nach dieser Direktive Garantien zugunsten der Industrie und der Freiberufler für in Thüringen durchgeführte Projekte und Tätigkeiten. Die thüringische AUFBAU-BANK agiert entweder im eigenen oder im Auftrag des thüringischen Finanzministers, der nach § 39 der Thüringischen Landeshaushaltsordnung (LHO) und im haushaltsrechtlichen Bereich zur Bürgschaftsübernahme befugt ist.

Sofern die thüringische AUFBAU-BANK im eigenen Auftrag tätig ist, kann sie durch Avalgarantien des Landes Thüringen gesichert werden. Der Beschluss über die Gewährung einer Garantie liegt im freien Ermessen des Unternehmens; ein Recht auf Gewährung einer Garantie erlischt. Die sonstigen Garantieprogramme des Staates und die Garantieprogramme der Bürgerlichen Bank Thüringen gGmbH haben prinzipiell Vorrang.

Gemäß dieser Direktive können Garantien in Höhe von bis zu 3 Mio. EUR akzeptiert werden. Darüber hinaus gehören Garantien mit Zusagen zum Garantieprogramm des Landes - unabhängig von Garantiezuschüssen unter Einbeziehung des Staates. Die Garantien dieser Direktive dürfen im Prinzip nicht zu Gunsten von nicht gewinnorientierten Vereinigungen und Instituten, von eigenen Unternehmungen der lokalen Behörden, von ausgelagerten eigenen Unternehmungen der lokalen Behörden und von Unternehmungen im Besitz von lokalen Behörden und öffentlich-rechtlichen Instituten sowie von Unternehmungen in Schwierigkeiten im Sinn der Leitsätze für die Gewährung staatlicher Hilfen zur Rettung zu Umstrukturierungs- und Umstrukturierungszwecken von Nichtfinanzunternehmen in Schwierigkeiten in ihrer geänderten Form (derzeit ABl. C 249/1 vom 31.7.2014) gewährt werden.

Die Bürgschaft kann zur Sicherung von Krediten, Mobilienkaufverträgen und Mobilienleasingverträgen zur Investitionsfinanzierung sowie von Krediten zur Betriebsmittelfinanzierung (einschließlich Garantien) geleistet werden. Die vom Darlehensgeber bereits gewährten und vom Darlehensgeber gewährten Mittel oder Linien dürfen nicht mehr garantiert werden. Die Bürgschaft darf nur dann geleistet werden, wenn die Tilgung der garantierten Anleihen auf der Basis eines funktionsfähigen Geschäftskonzepts und unter üblichen wirtschaftlichen Bedingungen innerhalb der für das Kreditgeschäft festgelegten Zahlungsziele zu erwarten ist.

Garantien können nicht angenommen werden, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit für die Garantie hoch ist. Die Bürgschaft wird nur insoweit geleistet, als keine wertvollen Sicherungen zur Verfügung gestellt werden, als dies für die Gewährung eines nicht besicherten Bankkredits erforderlich ist. Die Garantien können sowohl von Freiberuflern als auch von Wirtschaftsunternehmen und deren Eigentümern oder Aktionären in Anspruch genommen werden, soweit sie in leitender Funktion im Betrieb aktiv sind.

Im Falle der Investitionsförderung dürfen die Bauarbeiten an dem Projekt oder der Maßnahme nicht vor Einreichung des Antrags auf Garantie beginnen. Die Bürgschaft darf nur an Kreditinstitute, Leasing-Gesellschaften oder andere Kapitaleinzugsgesellschaften mit Wohnsitz im Rahmen des EWR-Abkommens abgegeben werden. Die Bankbetreuung sowohl für den Darlehensnehmer als auch für den Garanten ist sicherzustellen.

Die Garantien nach dieser Direktive dürfen nur als Mängelgarantie abgegeben werden (siehe Punkt 13). Der Betrag der Bürgschaft wird von Fall zu Fall festgelegt und darf 80 v. H. des garantierten Darlehensbetrags nicht übersteigen. Der Bürge haftet einschließlich aller Nebenansprüche nur bis zu dieser Haftungshöhe. Die Garantieverpflichtung für Betriebsmittelkredite muss während der Dauer der Garantiezeit absinken.

Im Falle von Mietkauf- und Leasingverträgen darf die Garantie 60 % der in den offenen Tranchen enthaltenen Rückzahlungsanteile nicht überschreiten. Zusätzlich ist die Garantie auf maximal 60% (oder einen vereinbarten anderen Garantiesatz) der in den gesamten zu zahlenden Tranchen enthalten Rückzahlungen (Maximalbetrag) begrenzt. Bei gerechtfertigten Ausnahmen kann der Garantiesatz auf bis zu 80% angehoben werden.

Die Garantiedauer für Investitionskredite darf 15 Jahre nicht überschreiten. Die Garantien für Betriebsmitteldarlehen müssen auf maximal 8 Jahre begrenzt sein. Die Bürgschaft endet - unabhängig von Darlehensrückzahlungen und Rückzahlungen von Verpflichtungen - am Ende der im Garantievertrag genannten Frist, es sei denn, der Darlehensgeber holt die Schuld sofort ein und teilt dem Garanten mit, dass er von ihr Gebrauch machen wird.

Der dem Darlehensgeber verbleibende Haftungsanteil darf nicht besonders geschützt werden. Das Gleiche trifft auf eine Regel zu, nach der die Erträge aus den Darlehensdeckungen im Falle der Liquidation vor allem zugunsten des beim Darlehensgeber verbleiben. Die Beantragung einer Bürgschaft ist bei der thüringischen auf dem dafür über den Darlehensgeber zur Verfügung gestellten Formular bei der thüringischen Anstalt vorzubringen.

Dem Antrag ist eine Willenserklärung des Gläubigers beigefügt, das Garantieverfahren zu begleiten und Kredite zu gewähren, sowie eine Bewertung des Bewerbers und der Antrag auf eine Garantie durch den Gläubiger. Im Falle mehrerer Darlehensgeber ist ein Kreditinstitut unabhängig von einem Konsortialvertrag als permanenter Repräsentant für das Garantieverfahren zu bestellen. Die Thüringische Aufbau-Bank teilt dem Thüringischen Finanzministerium den Eingang des Antrags mit.

Die thüringische AuBank hat den Garantiefall zu prüfen. Die thüringische AuBank gibt gegebenenfalls den nicht im Garantierahmen vertretenen Spezialministerien, den Fachkammern und Fachverbänden sowie allen anderen Stellen die Möglichkeit, sich zur Förderfähigkeit des Projekts zu äußern, auf das sich der Garantiefall stützt.

Der Garantieausschuss der Thüringischen Sparkasse besteht aus je einem Repräsentanten des Thüringischen Geschäftsbankensektors und des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums. Den Vorsitz in den Komiteesitzungen führt die thüringische Anstalt aufbauend. Der Bürgerausschuss der thüringischen aufbauenden Bank beschließt auf der Grundlage eines von der thüringischen aufbauenden Sitzungsentwurfs, ob und mit welchem inhaltlichen Gehalt eine Garantie gewährt werden soll.

Die Entscheidung des Bürgerlichen Ausschusses der Thüringischen Anstalt zur Gewährung einer Garantie kann nur mit Einstimmigkeit ergehen. 1. 1 Auf der Basis der Garantieentscheidung unterbreitet die thüringische Aufbau-Bank ein Garantieangebot. Wesentliche Bestandteile des Garantieangebots sind die "Allgemeinen Garantiebestimmungen der thüringischen Aufbaubank" in der jeweils aktuellen Form. Die Garantie kann nur in Kraft treten, wenn die thüringische AUFBAU-BANK den mit der thüringischen AUFBAU-BANK geschlossenen Darlehensvertrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Abgabe des Angebots erhalten hat oder wenn eine längerfristige Laufzeit vertraglich festgelegt wurde.

Der Darlehensnehmer und der Darlehensgeber sind angehalten, die thüringische Aufbaubank umgehend über jede erhebliche Verschlechterung der dem Gesuch und der Genehmigung zugrundeliegenden Wirtschaftsverhältnisse zu informieren, die vor Entgegennahme des Garantieangebots eintritt. Die Garantie wird erst gültig, wenn der Darlehensgeber das Angebot der Garantie in schriftlicher Form angenommen hat und alle im Angebot der Garantie genannten aufschiebenden Bedingungen erfuellt sind.

Die Garantie wird von der Thüringischen Anstaltsbank nach ihrem Inkrafttreten administriert und beaufsichtigt. Weitere Details finden Sie in der Rubrik "Allgemeine Gewährleistungsbestimmungen der thüringischen Aufbaubank". Ein Garantieanspruch erfordert den Verzugsnachweis des Darlehensgebers. Anhand eines Ausfallreports des Darlehensgebers überprüft die thüringische AUFBAU-BANK die Inanspruchnahme der Garantie.

Weitere Details finden Sie in der Rubrik "Allgemeine Gewährleistungsbestimmungen der thüringischen Aufbaubank". Abwicklungsgebühren und aktuelle Garantiegebühren werden gemäß dem Vergütungsblatt für die Abwicklung eines Garantieantrags und anderer Anträgen sowie für die Garantieübernahme berechnet. Der Debitor der Bearbeitungsgebühren und der aktuellen Garantiegebühren ist der Darlehensnehmer. Der Darlehensgeber ist gegenüber dem Garanten in Bezug auf die aktuellen Gebühren haftbar.

Gegenüber Dritten sind die Parteien des Garantieverfahrens zur Geheimhaltung angehalten. Als Garantie nach dieser Direktive gilt eine Zuwendung nach dem Thüringischen Fördergesetz vom 16. Dezember 1996 (ThürSubvG), (GVBl. S. 319) und ein Zuschuss nach dem Strafrecht (StGB). Eine Garantie wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrages über die Funktionsweise der EU und der Europäische Komission über staatliche Beihilfen gewährt.

Garantien können auf der Grundlage und auf der Grundlage nach den Artikeln 107 und 108 des Vertrages über die Funktionsweise der EU (Verordnung Nr. 651/2014 vom 17.06.2014, ABl. L 187/1 vom 26.06.2014 - GVO ) oder nach der Kommissionsverordnung über die Durchführung der Bestimmungen der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Funktionsweise der Europ ischen Wirtschaftsf hrung auf Geringfügige Finanzhilfen (Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013, ABl. L 271 vom 18.12.2013) gewhrt werden.

D 352/1 vom 24.12.2013 - De-minimis-Verordnung). Es ist auch möglich, Garantien ohne Staatsbeihilfen oder auf der Grundlage einer Bewilligungsentscheidung der EZB gemäß der Mitteilung der EZB über die Durchführung der Bestimmungen der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Staatsbeihilfen in Gestalt von Garantien (ABl. C 155/10 vom 20.06.2008 - Garantieerklärung) zu geben.

Verpflichtungen, die einer Rückforderungsentscheidung gemäß einer früheren Entscheidung der ägyptischen Regierung nicht nachgekommen sind, die eine unzulässige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Hilfe für unzulässig erklärt, können im Rahmen dieser Richtlinie keine Garantien erhalten, es sei denn, es geht um Garantien für den Umgang mit den Auswirkungen gewisser Umweltkatastrophen. Das Recht auf die in der Landesrechnungshofordnung vorgesehenen Prüfungen hat der Thüringische Staatsaudit.

Die Status- und Funktionsbestimmungen in dieser Direktive sind sowohl in männlichen als auch in weiblichen Formen anwendbar. Die vorliegende Direktive tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Thüringischen Staatanzeiger in Kraft und endet am Ende des 31. Dezember 2020. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Direktive erlischt die Direktive vom 14. Juni 2014 (veröffentlicht im thüringischen Staatanzeiger Nr. 34/2014 S. 1022).

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum