Darlehen

Kredit

Überblick über die Es handelt sich um einen Kontrakt zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer. Die Kreditvereinbarung wird durch eine gleichzeitige Absichtserklärung (Angebot und Annahme) (sog.) abgeschlossen. Der Kreditgeber wird dem Kreditnehmer einen Betrag in der vertraglich festgelegten Größenordnung zur Verfuegung gestellt (d.h. er ueberweist Geld). Der Kreditnehmer ist zur Zahlung geschuldeter Zinsen und zur Rueckzahlung des bei Endfälligkeit bereitgestellten Kredites verpflichte.

Die genannten rechtlichen Verpflichtungen werden auch als typische vertragliche Verpflichtungen des Kreditvertrages und als Hauptverpflichtungen des Vertrages angesehen. Die Darlehensvereinbarung ist naturgemäß ein Gegenseitigkeitsvertrag über die Nutzungsüberlassung. Der gezahlte Kredit ist die Rechtsvorschrift (BGH, 14.05.2014 - II ZR 405/12; Punkte 67-68). Der Zins ist die Vergütung für das gewährte Darlehen, die vom Kreditnehmer für die Dauer des Kredits (Darlehenslaufzeit) zu zahlen ist.

Der Zins auf das Darlehen richtet sich nach der Laufzeit des Darlehens (BGH a.a.O., Randnr. 67). Bei Zinsvereinbarung wird in der Regel kein Betrag für die Gewährung des Darlehens ausgewiesen, sondern ein Zinsfuß (Prozentsatz) festgelegt, z.B. "Das Darlehen soll mit 3% für das Jahr verzinst werden". Hieraus soll aus der Ausgabe des Geldbetrages der Verzinsungsbetrag, der Darlehenszins, berechnet werden (siehe Inhaltsverzeichnis, Kapitel 15. Zinsen).

Das Darlehen wird in diesem Falle mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Satz verzinst. Im Falle eines unverzinslichen Darlehens ist die Hauptverpflichtung des Kreditnehmers auf die Tilgung des Darlehensbetrages begrenzt. Der Kreditbetrag ist in einer einzigen Zahl am Ende der Frist zu zahlen (bullet loan). Eine endfällige Anleihe wird nicht während der Dauer, sondern am Fälligkeitsdatum (am Ende der Laufzeit) getilgt.

Im Falle eines zu verzinsenden Kredits entstehen noch Zinskosten (siehe). Wird für die Rückzahlung des Kredits eine Frist gesetzt, so hat der Kreditnehmer das gemäß dem Vertrag zur Verfuegung stehende Darlehen zurueckzuzahlen. So können die Beteiligten zum Beispiel abstimmen, dass der Kreditbetrag in mehreren Tranchen (während der Laufzeit), z.B. quartalsweise oder monatsweise, zurückzuzahlen ist.

Je nach inhaltlichem Gehalt des Darlehensvertrages kann eine Unterscheidung getroffen werden, z.B. zur Kenntnisnahme (siehe Inhaltsverzeichnis, 35. Verbraucherschutz). Die folgenden Punkte sind auch für den Kreditvertrag von großer Wichtigkeit (siehe Inhaltsverzeichnis).

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