Die Bundesbürger können für die Abschlussarbeit (Abschlussprüfung, Promotion) bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein Darlehen für höchstens 2 Studiensemester aufnehmen. Bei den Krediten handelt es sich um Sicherheiten. Für die Schlussphase steht für ausländische Studierende auch ein Darlehen aus dem Härterfonds des DSW zur Verfuegung (siehe DSW Härtefonds). Studierende, die ohne eigenes Verschulden in finanzieller Not sind, können ein Darlehen einwerben.
Für eine persönliche Betreuung ist in beiden FÃ?llen das Frankfurter SchÃ?lerwerk zu kontaktieren. Der Zeitraum ist zeitlich begrenzt, kann aber auf bis zu 14 Monaten begrenzt werden. Der Auszahlungsbetrag liegt zwischen 100 ? ? 650 ?. Dabei ist das Elterngeld irrelevant. Für die studierenden Mütter gibt es keinen Kinderzulage oder vergleichbare Leistungen. Sie ist veränderlich und wird immer wieder für 6 Monaten fixiert.
Die Schüler dürfen nicht älter als 44 Jahre sein. Im Anschluss an das fünfte Fachsemester ist ein Nachweis über die erbrachten Leistungen erforderlich. Der Rückzahlungsbeginn erfolgt jeweils in Monatsraten von mind. 20 für max. 25 Jahre, beginnend mit 6 Monaten und 23 Monaten nach der letzen Zahlung in Monatsraten von mind. 20 ?. Der Finanzberater des Studentenwerks Frankfurtberätes zu allen Bedingungen des Darlehens der KFW.
Die Studierenden können in der Vertiefungsphase des Studiengangs das zinsgünstige Darlehen der Bundesverwaltung in Anspruch nehmen. In der Regel wird das Darlehen vom Bundesverwaltungsamt vergeben. Dies entspricht einem Maximum von 100 , 200 oder 300 für 24 Jahre. Das Bildungsdarlehen ist vom Elterngeld abhängig und kann mit dem BAföG verbunden werden. Einschränkungen: Die Studierenden dürfen nicht älter als 36 Jahre sein und die Dauer des Studienaufenthalts darf 12 Halbjahre nicht überschreiten.
Der Rückzahlungsbetrag soll 4 Jahre nach der ersten Rate erfolgen und beläuft sich auf 120 ? pro Monat.
In Rostock-Wismar wird ein eigener Kreditfonds vom Studentenwerk Rostock-Wismar geführt. Mit kurzfristigen Darlehen zur Deckung von finanziellen Engpässen oder unverschuldeter Insolvenz. Das Darlehen muss gesichert sein - in der Regel durch eine Garantie. Weitere Einzelheiten - einschließlich der Tilgungsbestimmungen, die beispielsweise Ratenzahlungen zulassen - sind in einer Kreditvergaberichtlinie geregelt.
Darüber hinaus können für einige wenige Studenten aus einem Härtefall-Fonds bis zu 12 Monate lang unverzinsliche Darlehen zur Unterstützung des Studienabschlusses zur Verfügun.... Zu diesem Zweck bewirtschaftet das Studierendewerk Rostock-Wismar Mittel, die vom Spitzenverband, dem Dt. Schülerwerk e. V., bereitgestellt werden. Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 14. Januar 1992 kann hilfsbedürftigen Schülern ein unverzinsliches Darlehen eingeräumt werden.
Der Beschluss über die Gewährung eines Darlehens wird vom geschäftsführenden Direktor getroffen. Die Vergabekommission setzt sich zusammen aus: dem Sozialberater des Studentenwerks, einem Studentenvertreter, einem Repräsentanten einer Universität. Man unterscheidet zwischen 2 Kreditarten. Bei unverschuldeter Insolvenz aufgrund einer Notfallsituation kann ein Sozialkredit in Hoehe der notwendigen Auslagen ausgezahlt werden, in der Regel jedoch nicht mehr als 800,00 EUR.
Der Überbrückungskredit ist eine Auszahlung für den Zeitraum des Fehlens einer nach BAföG fälligen Dienstleistung, in Einzelfällen auch für andere Erbringer. Allein der geschäftsführende Gesellschafter kann über die Bewilligung eines Überbrückungskredits mangels BAföG-Zahlungen beschließen, ohne die Empfehlungen des Zuteilungsausschusses einzuholen. Die folgenden Bestimmungen sind an die Kreditvergabe geknüpft:
Ausleihungen können an Studenten bewilligt werden, die an einer dem Studentenwerk Rostock-Wismar zugewiesenen Hochschule angemeldet sind. Kredite werden nicht als Ausgleich für noch nicht erbrachte Zahlungen des Schuldners (Ehepartner oder Eltern) vergeben. Die Inanspruchnahme eines Darlehens ist nur für den im Antragsformular genannten Grund und in der Regel nicht für die Rückzahlung eines Darlehens zulässig. Es werden nur Darlehen für den eigenen Unterhalt und für Studiengebühren (einschließlich Lernmaterial, Exkursions- und Praktikumskosten) aufgenommen.
Eine Darlehensgewährung erfolgt nur auf persönlichen Wunsch. Die Beantragung muss formularmäßig erfolgen und mit den nachfolgenden Dokumenten (a, b) oder (c - e) eingereicht werden: Zur Sicherstellung des Kredits im Falle einer schuldenfreien Insolvenz aufgrund einer Notfallsituation oder des Überbrückungskredits muss eine absolute Garantie für den Kreditbetrag gestellt werden.
Die Ablehnung eines Garantiegebers bleibt dem Studentenwerk vorbehalten. Auf diese Weise werden als Garanten, z.B. Studenten, Praktikanten und Debitoren des Kreditfonds eliminiert. Beim Überbrückungskredit für BAföG-Dienstleistungen wird auf eine vollstreckbare Garantieerklärung eines Dritten verwiesen, wenn das Büro für Bildungsförderung Angaben zu folgenden Punkten macht: erwarteter Auszahlungsmonat; erwarteter Betrag der Bildungshilfe.
Die Antragstellerin muss in diesem Zusammenhang in schriftlicher Form mitteilen, dass der Kreditbetrag auf die Folgezahlung und/oder die aktuelle Auszahlung nach dem BAföG angerechnet werden soll. Bei unverschuldeter Insolvenz aufgrund einer Notfallsituation ist das aufgenommene Darlehen (max. 800,00 EUR) grundsätzlich nach 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Vergabe zu tilgen.
Ausnahmsweise kann die Tilgung am Ende des Zeitraums erfolgen, in dem das Darlehen beansprucht wurde (d.h. am 28.02. oder 31.03. sowie am 31.08. oder 30.09. des betreffenden Jahres), wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ist ein Kreditnehmer nicht in der Lage, den entsprechenden Rückzahlungsbetrag oder die dazugehörige Rate zu zahlen, so wird dieser durch eine Garantie ersetzt.
Der Überbrückungskredit wird für maximal 6 Kalendermonate vergeben, in der Praxis in der Praxis ab dem Antragsdatum. Der gesamte Darlehensbetrag ist unmittelbar nach Beginn der Leistung nach dem BAföG oder einem anderen Institut zu tilgen und ist ebenfalls zu diesem Zeitpunkt ausstehend. Wurde aus Rechtsgründen eine Auszahlung durch die Projektträger (z.B. kein Betragsanspruch) nicht geleistet, wird das Darlehen trotzdem zum festgesetzten Termin zur Fälligkeit gebracht.
Auch nach Inanspruchnahme der Versorgungsleistungen des Instituts ist das Gesamtdarlehen unmittelbar nach Zahlungseingang zu zahlen, wenn die beschlossene Abwicklung der Folgezahlung und/oder die mögliche Bezahlung eines Dienstleisters aus konkreten Umständen nicht mehr möglich war. Bitte geben Sie als Zahlungsgrund Ihren Namen und das Kennwort "Darlehen" an und zahlen Sie auf das folgende Bankkonto des Studierendenwerkes zurück:
Die Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Darlehensnehmers. Bei der ersten Erinnerung sind 2,50 EUR zu zahlen, bei der zweiten Erinnerung 8,00 EUR. Die Kostenerstattung für die Mitteilung an den Sicherungsgeber oder einen anderen Sicherungsgeber beläuft sich auf 2,00 EUR. Achtung: Der finanzielle Rahmen für die Kreditvergabe durch das Studentenwerk Rostock-Wismar ist sehr mäßig.
Daher kann es vorkommen, dass der Gesuch nicht bewilligt werden kann, obwohl die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, weil die Mittel für das aktuelle Jahr bereits erschöpft sind. Ein rechtlicher Anspruch auf Kreditgewährung ist nicht gegeben.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum