Ottomotor Klepper (1888-1957): Der deutsche Nationalspieler und Weltbürger - Astrid von Pufendorf
Auf den Spuren eines Menschen, dessen Biografie sozusagen im Mittelpunkt der weimarischen Realität stand: Otto Klepper bemühte sich als Vorsitzender der Preussischen Klasse, die seit langem fällige Landwirtschaftsreform in den östlichen Provinzen des DDR durchzuziehen; als unparteiischer Preußenfinanzminister bekämpfte er 1932 mit seltenem Zivilmut gegen die Anklage des preussischen Staates durch Kaiserkanzler von Papen.
Der Misserfolg von Klebe band ist Teil unserer Vorgeschichte. 1933 floh er vor den Nazis nach Finnland; seine Auswanderung brachte ihn über China, Spanien, Frankreich nach Mexiko. Genau diese Erfahrung bestärkte Kleppers Überzeugungen, dass die jugendliche deutsche Demokratisierung nach 1945 von der Beteiligung einer politisch orientierten elitären Gruppierung abhängig war.
Die Tatsache, dass er kaum zu hören war, war nicht nur die private Tragödie vieler deutschstämmiger Auswanderer, sondern veranschaulicht auch das wirtschaftliche Umfeld im Deutschland der Nachkriegszeit.
Das Journal for Public and Nonprofit Services ist eine Wissenschaftszeitschrift für öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Organisationen. Es sieht sich als Informations-, Diskussions- und Dokumentationspublikation und ist auch das Gremium des Bundesverbands der Öffentlichen Dienste - Deutsche Abteilung des CEEP. Murkswand: Murkswände werden in der Regel in Jahren dargestellt. Anmerkung: Bei der Berechnung der Stellwand wird das aktuelle Jahr nicht mitgerechnet.
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Auf der Grundlage von 5 Abs. 1 des Ersten Vereinheitlichungsgesetzes vom 24. Juni 1957 (GV. NW. S. 189) (Fn 2), letztgültig ergänzt durch das Bundesgesetz vom 19. Juni 1971 (GV. NW. S. 146), wird das Bundesgesetzblatt nach Anhörung des Verwaltungsausschusses des Landtages erlassen: Die Vollzugsbehörden nach 15 S. 2 des Fusionsgesetzes der Landesrentenbank und der Siedlungsbank vom 26. September 1965 (BGBl. I S. 1001) sind die Kassierer der Bezirke und Stadtteile selbst.
Das örtliche Vollstreckungsorgan am Hauptsitz der Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank ist auch dann sachkundig, wenn sich das Zwangsverwaltungsverfahren gegen einen Drittschuldner wendet, der seinen Wohnort oder ständigen Aufenthalt aus dem Land Nordrhein-Westfalen verlagert hat. Soweit und solange Ansprüche der Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank von den Steuerbehörden eingetrieben werden, erfolgt die Einziehung und Durchsetzung dieser Ansprüche auch durch die Steuerbehörden.
Die Einziehungs- und Betreibungsmaßnahmen, die von den Steuerbehörden bei der Übergabe der Eintreibung an die Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank bereits veranlasst worden sind, werden von den Steuerämtern abgeschlossen. S. 1 findet auch insoweit Anwendung, als die Steuerbehörden, die bisher für die Durchsetzung der von der Deutsche Siedlungs- und Landesrentenbank selbst erhobenen Ansprüche zuständig waren, bereits Einziehungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchlaufen haben.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung (Fn 4) in Kraft und läuft am Ende des Jahres 2008 aus. Auf der Grundlage der entsprechenden Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen können die in diesem Bundesgesetz beschlossenen oder abgeänderten Verordnungen durch Verordnungen abgeändert werden. Das Verwaltungsverfahrensgesetz Anpassungsverordnung vom 19. Mai 1982 (GV. NW. S. 250); in Geltung gebracht am 11. Juni 1982 GV.
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