hier bin ich frisch und habe eine Anfrage zu einem Dispo der Postbank. Ich habe hier einige vergleichbare Beispiele gesehen, aber es gibt immer kleine Unterschiede. Der Fall: Ich wurde in der vergangenen Kalenderwoche von meiner Hausbank storniert, der Anlass war ein neuer erfolgreicher Erstellungseintrag. Vorgeschichte: Ich habe 2004 ein Postbankkonto bei der Hausbank eingerichtet, das vornehmlich von meiner damalsigen Haushälterin benutzt wurde.
es wird nach unserer trennwirkung noch zahlungen geben, weil ich ihr dumm den account zur verwendung gegeben habe und eine entsorgung bewilligt wurde, bis zu einem betrag von ca. 700 eur. wie ich inzwischen erfahren habe, wurde das account im juli 2005 von der postbank aufgelöst. es gab wahrscheinlich auch einen brief von ra. heyyl im gleichen jahr. ich selbst habe keine mitteilung erhalten. auch die card war bei meiner ex-freundin.
nun habe ich durch das Visakartenverbot und den Schöpfungseintrag von der ausstehenden Reklamation erfahren. Nach Angaben von ra. inzwischen wurde am 18.11. 10 eine mb ausgestellt, die mich wieder nicht erreicht hat, weil sie an meine letztgenannte Adresse ging, wo ich seit einem Jahr nicht mehr gelebt habe. Nun meine Frage: Ist die Reklamation nicht inzwischen gesetzwidrig? Ich lese, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre nach der Auflösung des Accounts gilt.
sofern der Beitrag in 2009 geverjährt ist, wie ist es dann mit dem Erstellungseintrag? kann er erst nach 3 Jahren wieder aufgehoben werden? oder wäre eine sofortige Aufhebung möglich, da die Nachfrage seit 2009 nicht mehr existiert, und mit dem Eintrag waren dann prinzipiell keine Forderungen mehr da? für Ihre raschen Rückmeldungen wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich dem Anwalt vielleicht ein Vergleichsangebot machen möchte.
"Zitat: Ist der Anspruch nicht jetzt verjährt?" Aus diesem Zahlungsbefehl folgt, dass, wenn ihm nicht widersprochen wird, der Anspruch rechtskräftig begründet ist. Die z. B. durch gerichtliche Entscheidung festgestellten Anforderungen verjähren in 30 Jahren. Eine Entscheidung ist NICHT verfügbar. Dieser oben genannte Zahlungsbefehl hat zur Konsequenz, dass, wenn er nicht widersprochen wird, die Reklamation als rechtskräftig erachtet wurde.
Sie haben bereits gegen die Meldepflicht für den Adresswechsel an die Postbank verstossen..... "Zitat: oder wäre eine Kündigung unmittelbar möglich, da die Forderungen seit 2009 nicht mehr bestehen und es zum Zeitpunkt der Registrierung keine Forderungen mehr gab? Wird aus Neugierde ein Schufa-Eintrag ungültig, weil der Anspruch erloschen ist?
Formal bleibt sie bestehen (Verjährung ist nur eine Verteidigungsmaßnahme, die den Einzug behindert; die Klage ist jedoch nicht null und nichtig), und als Information über die allgemeine Kreditwürdigkeit und Zahlungsbereitschaft der betroffenen Person ist sie auch von Bedeutung. "Ich bin wirklich neugierig, was mit dem Eintrag in die Erstellungsliste passiert. Aus rechtlicher Sicht sollte die Schulden überhaupt nicht erfasst werden, da die Forderungen verjähren (wenn sie verjähren ). Wenn die Forderungen nicht eingezogen werden können, wären sie für immer in der Erstellungsliste.... Löschen wäre nie möglich, richtig?
Sie müssen hier nachfragen, wann das Depot bei der Postbank geöffnet wurde: War das vor dem 31.12. 2001 oder nach dem 01.01.2002? War es vor dem 31.12. 2001, so ist hier die bisherige Gesetzeslage anwendbar mit der Konsequenz, dass die Verjährungsfrist erst nach 30 Jahren zur Anwendung kommt. Vorausgesetzt, das Depot wurde nach dem 01.01.2002 geöffnet. Dann kommt hier die neue Gesetzeslage zur Anwendung mit der Konsequenz, dass Ansprüche erst nach 3 Jahren in Verzug geraten.
Die BEI Ansprüche aus einem laufenden Account, jedoch eine Verjährungshemmung nach 497 Abs. 3 S. 3 BGB mit der Konsequenz, dass der Anspruch erst nach dem Ende der Sperrung (d.h. nach 13 Jahren) gejährt ist. Meine Empfehlung: Zahlen Sie keinen Pfennig an den Räuber (RA Heyl & Co). Wenn Sie eine Mahnung erhalten, dann widersetzen Sie sich umgehend. wenn es zu einer Klage kommt, dann lehnen Sie diese ab.
Die Eintragung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Schufa) wird bei rechtskräftigem Gerichtsurteil unverzüglich automatisiert aufheben. Es wurde nachgewiesen, dass Herrn Heyl & Co. keine Handlungsvollmacht seitens der Postbank vorliegt. Es gibt nur einen AUFTRAG zur Durchsetzung der Ansprüche der Postbank. Weil die Prokura und für jeden einzelnen Mandanten vom Bevollmächtigten der Postbank (Vorstandsvorsitzender) unterzeichnet werden muss, ist dies aus innerbetrieblichen Erwägungen meiner Meinung nach nicht immer möglich.
Wurde das Depot jedoch vor dem 31.12.2001 eroeffnet, koennen Sie sich auf die Verjaehrungsfrist stuetzen, da diese aufgrund der Uebergangsbestimmungen des neuen Gesetzes in 3 Jahren ablaeuft. Sie schickte mir eine Prokura, die vom Leiter Recht der Postbank erteilte wurde. Bei mir wurde das Depot 2003 eroffnet, ich hatte es gekuendigt, aber offenbar noch immer.
Die Postbank soll den Vorgang am 8. Oktober 2003 an Hr. Heyl abgegeben haben, die Prokura wurde am 2. Juni 2010 ausgestellt und am 25. November 2010 erinnerte sich Hr. Heyl daran, dass er mir schreiben und von mir Geldbeträge verlangen könne! "Zitat " NetteS ": Er hat mir eine Prokura geschickt, die vom Leiter Recht der Postbank ausgestellt wurde.
In diesem Falle stellt der Gesamtvorstand der Postbank die steuerliche Einheit dar. Ist dies nicht der fall, wird die Vollmacht als nicht erteil. Auf der sicheren Seite können Sie einen laufenden Handelsregisterauszug anfordern, den Sie auch im Internet oder beim jeweiligen Landesgericht anfordern können. Aber ich kann nicht verstehen, warum sie von Ihnen Gelder benötigen, wenn Sie das Spielerkonto bereits beendet haben? Haben Sie das Spielerkonto selbst oder haben sie das Spielerkonto beendet? Dies ist besonders im Falle der Gutschrift von Bedeutung.
Haben SIE das Benutzerkonto aufgehoben, so ist der Eintrag unverzüglich bei der zuständigen Stelle der Firma aufzulösen. Haben sie das Account jedoch geschlossen, so kann der Eintrag nach dem BDSG dort verbleiben. Unter der Annahme, dass die Reklamation gerechtfertigt ist, ist es für Sie in diesem Falle schwierig, denn hier ist das neue Obligationenrecht anwendbar, so dass die Reklamation nicht nach 3 Jahren, sondern nach einer Aussetzung bis zu 10 Jahren und danach kann die Verjährungsfrist ablaufen, d.h. die Reklamation in Ihrem Falle läuft nicht bis 2017, solange sie nicht abgebrochen wird (durch Verzugsklage oder Klage).
So hatte ich das Spielerkonto beendet, aber ich wusste nicht, dass sie mir irgendwelche Kontoerhaltungsgebühren berechnet hatten. Bei meiner Stornierung ließen sie das Account noch laufen und damit sind weitere Kosten entstanden. "NetteS ", was ist der Anspruch? Hat die Hausbank noch einen offenen Anspruch auf Sie, als Sie das Spielerkonto auflösen?
Entsteht der Anspruch der Postbank nur aus den Kontobuchungsgebühren und Sie haben das Spielerkonto aufgelöst, so darf die Postbank dies nicht tun. Doch inzwischen gehe ich davon aus, dass die Postbank solche Ansprüche an sheyl verkauft oder zediert. Viele engagieren sich und regeln die Ansprüche, um schlichtweg Frieden zu schaffen.
Weil Sie die Beendigung zuerst angekündigt haben, sollte der Eintrag unmittelbar in der Schule ausgelassen werden. Sollte dort von der Postbank ein Eintrag vorgenommen werden, würde dies widersprechen. Ich habe per Telefax und Fax-Bestätigung aufgehört und hatte vor der Auflösung der Postbank aufgehört.
Laut Heyl wurde das Depot jedoch weiter geführt und es wurden weitere Gebühren für die Kontoführung erhoben. Ich hatte keinen Kontokorrentkredit. Das Vollmachtsformular wurde von einem Mitglied des Vorstands der Postbank unterfertigt. Nach dem Erhalt der Schadensfälle der Postbank hat dieser Kollege Heils eine ganze Zeit darauf warten müssen, dass er weiteres Interesse wecken kann.
Vor Jahren ist mein Konto bei der Postbank bei Dipos zerbrochen. Rate mal, wer die Schulden auch bezahlt hat. Ich habe nichts davon mitbekommen.
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