Irrtümer in AGBs vieler Banken: BGH erweckt Widerrufs-Joker zum Leben
Mit zwei Urteilen des BGH und des Bundesgerichts Ravensburg wird sichergestellt, dass der Widerrufs-Joker für viele Baufinanzierungstransaktionen wieder in Kraft treten kann. Mit einer interessanten Verknüpfung von zwei Urteilen wird sichergestellt, dass für eine große Anzahl von Krediten der so genannte Revokation Joker, d.h. der Revokation eines Baukredits, wieder aufleben kann. Ein Teil der Allgemeinen GeschÃ?ftsbedingungen vieler Kreditinstitute ist ungÃ?ltig, wie der BGH in seinem FrÃ?hjahrsurteil 2018 (XI ZR 309/16) feststellt.
Grund: Die Regelung bestraft die Konsumenten und erschwert ihnen die Ausübung ihres Widerrufsrechts. Das LG Ravensburg (2 O 21/18) hat dazu nun seine erste Stellungnahme abgegeben - und zwar in einer für die Konsumenten sehr positiven Weise. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass aufgrund der unwirksamen Bestimmung die vollständigen Widerrufsbelehrungen für den Kredit nicht in Ordnung sind. Somit beginnt die sonst üblichen Widerrufsfristen von 14 Tagen nicht zu laufen. der Fall ist.
So kann der Konsument ein solches Kredit für Jahre nach seinem Abschluß aufheben. Die vom BGH beanstandete Bestimmung betrifft das so genannte Anrechnungsverbot. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche gegenüber der Bank rechtskräftig festgestellt sind. "Der BGH hält dies für einen unzumutbaren Nachteil für den Konsumenten, vor allem wenn er seinen Kaufvertrag kündigt.
Dabei wird das Darlehen rückgängig gemacht und sowohl der Darlehensnehmer als auch die Bank haben Ansprüche gegen die andere Partei, die in der Regel miteinander aufgerechnet werden. Mit spektakulären Folgen: Bei Vorliegen der Judikatur des Landgerichts Ravensburg wäre ein großer Teil der nach dem Stichtag Juli 2010 geschlossenen Hypotheken mangelhaft und könnte vom Mandanten wiederrufen werden.
Das Ravensburger Urteils gilt nicht für eine Bau-Finanzierung, sondern für einen ungesicherten Konsumentenkredit. Darüber hinaus ist das Ergebnis des Urteils noch nicht endgültig, da die Bank Einspruch erhebt. Gemäß den Ermittlungen der Gemeinschaft zum Zinsverzicht nutzen unter anderem folgende Finanzinstitute die ineffektive Bestimmung in ihren Verträgen: Öffentliche Banken, Krankenkassen, ING Diba, Sparda-Banken, DSL-Bank, BW-Bank und Commerzbank.
Konsumenten, die bei diesen Kreditinstituten einen Kredit aufgenommen haben, sind mit diesen beiden Entscheidungen nun in einer guten Position, hochverzinsliche Hypotheken aus der Zeit nach 2010 zu entziehen und auf die derzeit tiefen Bedingungen umzustellen. Weil die Zinssätze für die 10-jährige Baufinanzierung zwischen Mitte 2010 und 2012 noch zwischen drei und vier Prozentpunkten liegen, können Privateigentümer mit diesem so genannten Revokation Joker ihre Zinssätze oft um mehr als die Hälfte senken.
Selbst bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens, z.B. wegen des Verkaufs der Liegenschaft, kann die Bank im Falle eines wirksamen Widerrufs keine vorzeitige Rückzahlung fordern. Wenn eine solche Vorauszahlungsstrafe in der Zukunft gezahlt wurde, kann der Konsument dieses Geldbetrag bei Inanspruchnahme des Auszahlungsjookers wieder einfordern. Unserer Erfahrung nach werden die Konsumenten jedoch zuerst in den Hartgestein ihrer Bank bissen, wenn sie ihre Hypothek zurückziehen wollen.
Derjenige, der wissen will, ob sein Darlehensvertrag den hier diskutierten Irrtum beinhaltet und sich über die weiteren Arbeitsschritte informiert, sollte sein Kreditvolumen überprüfen werden. Das ist mit einem Fachanwalt oder unentgeltlich und ohne Verpflichtung bei der Aufhebung der Interessensgemeinschaft möglich. Zur Person: Roland Klaus ist als freiberuflicher Publizist in Frankfurt tätig und ist der Begründer der Interessensgemeinschaft Breitruf.
Es fungiert als Kontaktstelle für den Rücktritt von Immobiliendarlehen und Risikoversicherungen.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum