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? LG Hamburg: Falsche Kreditverträge der Hamburgischen Sparkasse AG Mit Beschluss vom 9. Jänner 2019 - 307 O 336/16 - hat das LG Hamburg wiederum festgestellt, dass die Vertragsdokumente der Hamburgischen Sparkasse AG für Immobilienkredite nicht den rechtlichen Erfordernissen entsprechen. Ebenso hatte das LG bereits mit Beschluss vom 23. April 2018 - 318 O 341/17 gegen die Hamburgische Sparkasse AG verstoßen.

Die HAHN Anwaltskanzlei HAHN Rechtanwälte mit Büros in Hamburg, Bremen und Stuttgart hat beide Entscheidungen gewonnen. Der Richter des Landgerichtes hat auch in der neuen Entscheidung gegen die Hamburgische Sparkasse AG klargestellt, dass die von der Sparkasse zur Verfügung gestellten Vertragsdokumente nicht dazu geeignet sind, die Frist für den Widerruf in Gang zu bringen.

In dem laufenden Verfahren ging es um einen im Sept. 2010 abgeschlossenen Haspa-Immobilienvertrag. Der durch HAHN Rechtanwälte vertretungsberechtigte Kläger hatte sein Rücktrittsrecht für das Immobiliendarlehen im Feber 2016 unter Hinweis auf die unrichtigen Vertragsdokumente geltend gemacht. Nach der anfänglichen Ablehnung des Vertragsrücktritts durch die Sparkasse reichte die klagende Partei eine Anfechtungsklage ein und wurde nun für richtig befunden.

Ökonomisch gesehen wird durch den Widerspruch mit Bezug auf die falschen Vertragsdokumente bewirkt, dass der Kundin oder der Kunden aus einem Immobiliendarlehen vergangener Jahre mit einem entsprechend höheren Zins aussteigt und seine oder seine Liegenschaft in einen Sollzins in der Größenordnung des aktuellen Börsenzinsniveaus überführen kann. Andererseits führen erfolgreiche Widerrufe ökonomisch dazu, dass eine in der Zukunft für ein Immobiliendarlehen bezahlte Vorauszahlungsstrafe vom betreffenden Institut eingefordert werden kann.

"Auch in den Vertragsdokumenten anderer Kreditinstitute aus dem Zeitabschnitt vom 11. Juni 2010 bis 20. März 2016, die den Konsumenten die Möglichkeit zum Widerruf bieten, haben wir gravierende Irrtümer festgestellt", erläutert der hamburgische Spezialanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtanwälte, dessen Anwaltskanzlei das Präzedenzfall war. "Auch Immobilienkredite, die zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 10. Juni 2010 vereinbart wurden, können nach einer Rechtsänderung noch zurückgezogen werden, wenn der Auftraggeber das Immobilienkredit über einen Kreditvermittler vermittelt hat", so Rechtsanwalt Hahn weiter.

"Die Konsumenten sollten ihre Möglichkeiten zur Rückabwicklung ihrer Immobilienkredite zurzeit noch nutzen", sagt er. "Seitdem die Vertragsdokumente der inländischen Kreditinstitute vom Skankenverlag aufbereitet wurden, sind alle inländischen Kreditinstitute betroffen", so die Schlussfolgerung von Herrn Dr. Schrödermann. Eine kostenlose Erste Prüfung der Vertragsdokumente auf Unrichtigkeit ermöglicht HEHN Anwälte zur Zeit allen interessierten Konsumenten, die prüfen, ob sie ihren Immobilienkreditvertrag noch zurückrufen und stornieren können.

"Allein in Vergleichsfällen haben wir 2017/18 44 bundesweite Positivurteile für unsere Kunden gewonnen", kündigte Hahn an. "Es ist bereits das elften Mal ein positives Ergebnis aus diesem Sektor gegen die Hamburgische Sparkasse AG.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum