Der Steuerbetrag, den Sie für einen SUV bezahlen müssen, wird auf der Basis der Steuer auf Personenkraftwagen errechnet. Falls Ihr Auto vor dem Stichtag zum ersten Mal registriert wurde, bezahlen Sie einen festen Preis pro 100 m³. Dies hängt von der Verschmutzungsklasse Ihres Fahrzeuges ab. Aus den Unterlagen können Sie die Verschmutzungsklasse, z.B. EURO 4, nachlesen.
Die Kfz-Steuer ist umso geringer, je geringer die Verschmutzungsklasse ist. Zusätzlich zum Kubikinhalt werden auch die Emissionen versteuert. Auf diese Weise soll eine faire Steuerbelastung für Kraftfahrzeuge erzielt werden. Wer einen Offroader fährt, muss einmal im Jahr eine Kfz-Steuer zahlen. Bei Gasfahrzeugen, die mit Gas oder Flüssiggas betrieben werden, muss die Kfz-Steuer auch auf der Grundlage der Motorleistung und ggf. der Emissionen errechnet werden.
Zur Berechnung der Fahrzeugsteuer ist der erste Punkt, herauszufinden, wie viel Verdrängung Ihr Auto hat. Außerdem ist die Verschmutzungsklasse von Bedeutung, da die anfallenden Raumkosten für die begonnenen 100 m3 Rauminhalt nach diesem Verfahren berechnet werden. Der dritte Teilschritt besteht darin, zu überprüfen, wann Ihr Auto zum ersten Mal registriert wurde.
Erfolgt die Erstregistrierung vor dem Stichtag 31. Dezember 2009, wird die Frage bei der Bemessung der Kfz-Steuer nicht mitberücksichtigt. Das gilt auch nicht, wenn Sie das Auto nach diesem Zeitpunkt erworben haben und es erstmals registrieren moechten. Ausschließlich das Erstzulassungsdatum ist relevant: Wenn dies nach dem Stichtag des Jahres 2009 geschieht, kann die Steuer erhöht werden, wenn die Schadstoffemissionen Ihres Fahrzeuges die angegebene Grenze überschreiten.
Der von Ihnen zu zahlende Kfz-Steuerbetrag wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie die Steuer des Hubraums mit der aus der Problematik resultierenden Steuer anrechnen. Tragen Sie dazu das Jahr der ersten Zulassung, den Hubraum und die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeuges ein und die entsprechende Menge wird Ihnen zur Anzeige gebracht.
Wir haben für Sie hier wichtige Hinweise zur Lkw-Besteuerung zusammengestellt: Jahrzehntelang war die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer der Kubikinhalt und die Bauart des Innenverbrennungsmotors, d.h. Diesel- oder Benzinmotor. Obwohl die bisherigen Unterschiede von Feuerungsart und Kubikinhalt noch berücksichtigt werden, spielen nun auch die CO2-Emissionen und damit der Treibstoffverbrauch eines Fahrzeugs eine wichtige Funktion und haben bei der Kalkulation eine große Bedeutung.
Dies betrifft nicht nur Pkw, sondern auch Krafträder und Dreirad. Im Kfz-Kennzeichen wird die Schadstoffgruppe für die Abgabenberechnung mit einer Schlüsselzahl angezeigt. Die CO2-Steuer wird erst ab 120 g erhoben, was einer Steuer von 2 EUR pro g/km entspricht. Für Dieselfahrzeuge wird prinzipiell ein Steuersatz von 9,50 EUR pro 100 ccm Motorhubraum oder einem Teil davon erhoben.
Benzinmotoren kosten 2 EUR pro 100 cm3 Motorraum oder einen Teil davon. Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter unterliegen seit dem I. Aprils 2007 einer Steuerstrafe von 1,20 EUR pro angefangenen 100-cm-Motor. Die Zusatzbelastung ist bis zum 31. März 2011 gültig, auch für Fahrzeuge mit Steuerfreiheit. Autos, die vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, wurden für genau ein Jahr ab dem Datum der ersten Zulassung von der Steuer befreit, bevor sie mit dem niedrigeren Satz für Kraftfahrzeuge versteuert wurden.
Meistens ist dieser geringere Steuersatz derjenige der Neuwagenbesteuerung. Inhaber von Euro-6-Dieselfahrzeugen sind von der Steuer befreit. Für die Klassifizierung von Pkw und Nkw nach Schadstoffgruppen gibt es bereits seit letztem Jahr im Monat Dezember 5 und für neue Pkw-Typen ab dem Monat Oktober 2014 die Norm 6.
Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer steht Ihnen wie hier ein kostenloser Kfz-Steuerrechner zur Verfugung. im selben Jahr wurden Reisemobile auf der Grundlage der erlaubten Gesamtbelastung versteuert. Über 2800 kg wurde die Versteuerung wie bei einem Pkw durchgeführt, darüber hinaus je nach Gewicht als Nutzfahrzeug bis zu oder über 3500 kg der erlaubten Gesamtbelastung. Mit dem neuen Recht wird nun die opake Steuerpflicht für Reisemobile abgeschafft.
Nun wird die Klassifizierung noch nach der gesamten Masse, aber auch nach ihrer Emissionsklasse vorgenommen. Bisher war die Steuer auch auf der Grundlage der Ermittlung der Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtbelastung gebräuchlich. Weil die erlaubte Summe für verschiedene andere Überlegungen nicht durchgängig genug in die Kalkulation einfloss, wurde mit diesem "Dritten Kfz-Steuergesetz " eine für alle Wohnmobilgruppen geeignete Regelung aufgesetzt.
Für versteuerte Reisemobile ist die Kfz-Steuer nun bis zu einer zulässigen Gesamtbelastung von 3,5 Tonnen gegenüber der Altbesteuerung als Lastkraftwagen erhöht. Neben Reisemobilen gelten die Kfz-Steuerberechnungen auf Basis des zulässigen Gesamtgewichts und der Schadstoffemission auch für Elektrofahrzeuge. Für Lkw über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dient das Abgabeverhalten auch zur Ermittlung der Kfz-Steuer.
Für Lastkraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht betragen die Steuern 11,25 EUR für jedes einzelne 200 kg oder einen Teil davon mit einem Eigengewicht von bis zu 2 t und 12,02 EUR für Lkw über 3 t. Bei einem Maximalgewicht von 3,5 t zahlen Sie 12,78 voll. Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt-Fahrzeuggewicht von mehr als 3,5 t gelten je nach Emissionsniveau unterschiedliche Zölle.
Die Steuerschuld gilt für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ab dem Datum der Zulassung und bis zur offiziellen Abmeldung des Fahrzeugs von der Zulassungsstelle. Beim Verkauf des Fahrzeugs werden die Abgaben bis zum jeweiligen Tag genau abgerechnet. Ebenso ist zu unterscheiden zwischen der 3-Liter- und 5-Liter-Version sowie dem zulässigen Gesamtgewicht. Eine weitere Besonderheit ist die Tatsache, dass die 3-Liter- und 5-Liter-Versionen unterschieden werden müssen.
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