Konsumenten, d.h. Privatpersonen, die bei einer Hausbank ein Darlehen in Anspruch nehmen, haben das Recht, diesen Kreditvertrag innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Abschluss des Vertrages zu kündigen. Für die Laufzeit der Periode ist eine ausdrückliche und schriftlich erteilte Anweisung der Nationalbank erforderlich. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kundinnen und Kunden alle notwendigen Auskünfte über den Widerspruch erhalten und ihr Recht wirksam ausüben können.
Entspricht die Hausbank jedoch nicht den rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige und unmissverständliche Anweisung, läuft die Zeit nicht. Weil in Deutschland ein Großteil der nach 2002 erteilten Widerrufsbelehrung falsch ist, kann der Widerruf in vielen FÃ?llen noch heute zum Teil genutzt werden, um das Dokument zu frÃ?hzeitig freizugeben und von den aktuell tiefen ZinssÃ?tzen zu profitiren.
Neben dem widerruflichen Angebot ist diese Methode jedoch eine viel kostenintensivere Variante. Der Grund dafür ist, dass ein Kunde, der vor Ende der Festschreibungszeit kündigt, in der Regel eine Ausgleichszahlung, die so genannte vorzeitige Rückzahlungsstrafe, entrichten muss. Fast alle Kreditinstitute berechnen Zinsen, weil der Kunde aufgrund der ungeplanten vorzeitigen Beendigung des Vertrages keine Zinsen mehr zahlt, obwohl die Kreditinstitute diese berechnet haben.
Im Falle eines Widerrufs ist jedoch keine solche vorzeitige Rückzahlungsstrafe fällig. Das unbefristete Rücktrittsrecht könnte aufgrund der derzeitigen Entwicklungen der Rechtslage bald zu einem abrupten Ende kommen: Dem an einem Rücktritt interessiert Kreditnehmer wird empfohlen, unverzüglich zu reagieren. Deshalb erfordert die Anweisung eine umfassende rechtliche Überprüfung. Die Widerrufsbelehrung der Krankenkasse hat nach Ansicht unserer Verbraucherrechtsexperten Bestimmungen enthält, die rechtsgefährdet sein können.
In Instruktionen aus dem Zeitraum um 2011 wies die Krankenkasse die Kreditnehmer an, dass die Zeit " nach Vertragsabschluss, aber erst nachdem der Kreditnehmer alle nach 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Angaben gemacht hat (....) und zwar von der Firma EWE. "In der Liste der Sparkassenfortschheim stehen drei Pflichtveröffentlichungen in runden Zeilen. Dadurch bekommt der Auftraggeber nur lückenhaft die erforderlichen Angaben darüber, welche Verpflichtungsdaten er empfangen haben muss, damit die Zeit abläuft.
Was er sonst noch an Informationen bekommen muss, kann aus der Anweisung nicht abgeleitet werden. Der Kunde der Krankenkasse kann daher aus der Anweisung nicht erkennen, wann die Periode wirklich eintritt. Darüber hinaus werden von der Zweckgesellschaft nur die Verpflichtungen aus dem Widerspruch unilateral beschrieben. Er hat die Abnehmer über ihre Verpflichtung zur Rücksendung der Ware zu informieren. Ob die BayernLB selbst ebenfalls eine solche Verpflichtung hat, wird von der BayernLB jedoch nicht bekannt gegeben.
Der Bezug auf die Erstattung der vom Auftraggeber bereits gezahlten Abschlagszahlungen ist jedoch Teil einer ausführlichen Anleitung zu den Auswirkungen des Widerspruchs. Das Widerrufsrecht aufgrund falscher Anweisungen ist gegenwärtig konsumentenfreundlich, und eine Vielzahl von Gerichten hat den Konsumenten Recht gegeben. Gleichwohl können Bankkunden bei der unabhängigen Geltendmachung ihrer Rechte auf Widerstände der Banken stossen oder aufgrund unvorbereiteter Rücktrittserklärungen Schwierigkeiten bei der Orientierung finden.
Mit den Anwälten der Anwaltskanzlei Werdermann haben wir bereits eine Vielzahl von Klienten bei ihrem Rücktritt begleite.
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