Tausend EUR Ersparnis durch falsche Widerrufsbelehrung - S. 20 - Grundstücksfinanzierung
Guten Tag Herr Hofmann, sehen Sie sich Ihr Gespräch an - ich habe Ihnen schriftlich zugesandt - Danke ! Guten Tag zusammen, ich habe den Ideenaustausch mit grossem Interresse beobachtet. Auch ich selbst war Kreditnehmer und wurde nach Auskunft der Verbraucherberatungsstelle über mein Rücktrittsrecht nicht richtig informiert. Dennoch behauptet meine Bank die Vernichtung.
Ich habe den Rücktritt noch nicht erläutert, da die Folgefinanzierung nicht verfügbar ist. Ich bin mir nicht ganz sicher, wie das Verfahren nach dem Rücktritt aussehen wird. Wie gehe ich vor, wenn die Bank der Ansicht ist, dass der Auftrag nicht widerrufbar ist und weiterhin bedient werden muss und mir aus diesem Grunde nicht die Gelegenheit gibt, eine Rückzahlung, eventuell gegen Entrichtung einer Vorauszahlungsstrafe, vorzunehmen?
Bezahle ich die Vorbehaltsraten weiterhin und lässt ich vom Gericht entscheiden, dass der Mietvertrag durch den Rücktritt abgelaufen ist? Hallo Julia, im Grunde genommen zutreffend, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, es gibt auch keine Deadlines, also keine "Forfeiture". Guten Tag, Herr Pfarrer, vielen Dank für Ihre Mithilfe. Erhalte ich überhaupt eine Folgefinanzierung, wenn sich die Altbank selbst blockiert und deshalb nicht willens ist, die Grundpfandrechte auf dem ersten Platz aufzulösen?
Sie beantwortet jedoch nicht meine Anfrage, wie ich vorgehen werde, wenn die Bank eine strikte Blockadeposition eingenommen hat. Ich weiß, dass ich einen Rechtsanwalt brauche. Aber auch der Rechtsanwalt meines Vetrauen ist sich da nicht einig. Wie kann der Rechtsanwalt sich nicht ganz sicher sein? "Hallo Julia, mit einem versierten Rechtsanwalt aus dem Bank- und Finanzmarktrecht kommt man nicht herum.
Blockiert sich die Bank - aber auch, dass Sie noch gar nicht zurückgezogen haben - dann funktioniert ohne einen Rechtsanwalt ohnehin nichts. Im Falle einer Vereinbarung (gerichtlich oder außergerichtlich) erfolgt die Freilassung Schritt für Schritt zwischen Ihrer bisherigen und neuen Bank. Vielleicht macht Ihnen Ihre bisherige Bank aber auch nach dem Rücktritt ein attraktives Übernahmeangebot mit deutlich günstigeren Zinssätzen.
Möglicherweise finden Sie hier Ihre Bank oder einen Rechtsanwalt in Ihrer Stadt. Glauben Sie auch zu haben, dass es auf test.de oder Finanztest.de eine Reihe von Kreditinstituten gibt, die, egal ob Sie den Auszahlungs-Joker bei einer anderen Bank abgezogen haben, kein Hindernis dafür haben, den Widerrufern weiter Gutschriften zu gewähren.
Guten Tag Henning, er ist sich nicht ganz sicher, ob das Kredit trotz des Rückrufs unter Eigentumsvorbehalt weiterverwendet werden soll und eine Erklärungsklage eingereicht werden soll oder aber nach der Ermittlung der Gegenansprüche und einem zu leistenden Vergleich der Unterschiedsbetrag an die Bank zu zahlen ist. Letzteres beinhaltet das Verlustrisiko, dass die Bank die Forderung an der Immobilie erfüllen kann, wenn z.B. die wechselseitigen Forderungen nach erfolgtem Widerspruch auf Kosten der Bank fehlerhaft errechnet werden.
Hallo, RAWedekind schrieb: "Wir haben einige tätige Banker und einige Ex-Banker als Kunden, auch bei Widerrufsjokerfällen. Uns sind auch einige Fälle bekannt, in denen die neue Förderbank selbst auf den Widerrufsjoker verwiesen hat. Jemanden zu informieren oder ihn denken zu machen, dass er wegen des "schlechten" Widerrufs des Jokers zurückgewiesen wurde, kann eine bequeme Möglichkeit sein, jemanden zu beseitigen. unwahrscheinlich.
Die Eröffnungsfrage war auch ziemlich rhetorisch - ich wollte dich nicht in Probleme wiedersetzen! Hallo, bei meinen Finanzierungsfragen habe ich mit geöffneten Spielkarten und einigen Stornierungen ausgespielt. Ich selbst habe jedoch vorliegende und gestrige 2 schriftliche Widerrufsanträge ausgedrückt, mit dem "Test"-Musterbrief und vorheriger Anwaltsberatung.
Was hat die Bank auf Ihren Rückruf unternommen, gab es keinen "Freidensangbot" oder haben Sie selbst wieder nach dem Ansprechpartner gefragt und ein konkretes Übernahmeangebot gemacht? Du hast wohl noch keinen Rechtsanwalt, oder? Sie sind der festen Überzeugung, dass die Widerrufsbelehrung hermetisch verschlossen ist. Deshalb wird mein Rechtsanwalt heute den formellen Rücktritt verkünden.
Eine Sache ist klar, unabhängig davon, welches angebotene Produkt ich von der Bank bekomme, werde ich es auf jeden Falle ablehnen. Guten Tag zusammen, ich habe meine Widerrufsbelehrung der Deutsche Bank aus dem Jahr 2008 von der Verbraucherschutzzentrale Hessen überprüfen lasen. Die Anwältin hatte die folgenden Mängel festgestellt: In diesem Falle stellt sich die Mangelhaftigkeit als möglich heraus.
* Sie haben den Ausdruck "eine Kopie" dieser Widerrufsbelehrung verwendet, was laut Literatur nicht hinreichend deutlich macht, ob die monatliche oder die 14-tägige Frist eingeleitet wird. Ein weiterer Unterschied ist darin zu erkennen, dass in den Folgen des Widerrufs eine Passage eingefügt werden soll, die nach Nummer 6 der Organisationsreferenzen nur im Fall einer Fernabsatzgeschäft eingefügt werden soll.
Nun ließ ich den Auftrag einmal von der Kanzlei durch meine Rechtsschutzversicherung und von einer Kanzlei, die laut Prüfung bereits Erfolg im Bereich "Widerrufsjoker" hatte, unmittelbar vermittelt überprüfen. Die beiden Anwaltskanzleien sind zu dem Schluss gekommen, dass sie in der Instruktion keine fehlerhaften Angaben machen konnten, die einen Erfolg für einen Rücktritt versprechen. Zu Beginn hatte ich schon beinahe die Annahme, dass durch die Explosivität dieses Topics die Kreditinstitute möglicherweise schon Internet-Seiten inklusive Gratisprüfungsangebote wechseln, so dass zunächst die ersten 1000 "Widerrufler" gebügelt werden.... die Kerzenleien müßten dann von den Kreditinstituten "gebrieft" korrespondieren (aber ich glaube, das geht vielleicht zu weit) Nun bin ich mir überhaupt nicht mehr im Unklaren, wie ich weitermachen sollte.
Auf jeden Falle werde ich erst am kommenden Donnerstag den Rechtsanwalt anrufen und ihn nachfragen, was er doch bemerkt hat.....
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