Rsv Beitrag

Rsv-Beitrag

("RSV-Beitrag / vereinbarte Dauer in Monaten") * ungenutzte Zeit in Monaten. Es gibt den reduzierten Beitrag (siehe Verein/Satzung/Beitragsordnung). Die Mitgliedsbeiträge werden dann jährlich vom Konto abgebucht. Wurde der RSV einmalig zu Beginn des Darlehens bezahlt, ist er n. Die RSV Viktoria Lövenich wünscht viel Glück auf allen Wegen!

Statuten und Beitragszahlungen

Vollmitglieder, Jugendliche/Junioren, Schüler: Die BDR-Gebühr und die Lizenzgebühr für den BDR werden separat per Lastschrift erhoben und an den BDR bezahlt. III. Die Mittel des Verbandes dürfen nur für die statutarischen Zweckbestimmungen eingesetzt werden. Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft werden den Mitgliedern keine Beiträge aus dem Vereinsvermögen gewährt. Über die Aufnahme des Mitgliedes entscheidet der Verein.

Der Rücktritt ist in schriftlicher Form an den Verwaltungsrat zu senden. Dies wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Gegenüber Mitgliedern, die gegen die Statuten oder andere Weisungen des Vorstands verstossen, können auch nach vorangegangener Beratung durch den Präsidium folgende Massnahmen ergriffen werden: b) Vorübergehendes Teilnahmeverbot für Sportveranstaltungen und Vereinsereignisse. Der Verband sammelt für jedes Jahr einen Beitrag.

Der Betrag der Mitgliederbeiträge wird von der Generalversammlung auf der jährlichen Generalversammlung festgesetzt. Der Beitrag wird jeden Monat eingezogen und per Lastschrift bezahlt. Die Honorarmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Wahlberechtigt sind alle Personen ab dem Alter von vierzehn Jahren. Nicht stimmberechtigte Personen können an der Hauptversammlung als Gast teilhaben. Ein Briefvotum ist möglich, wenn es auf einer Form des Verbandes erfolgt, wenn es vor der entsprechenden Hauptversammlung mit dem Präsidium unterzeichnet und erhalten wird.

Die Organe des Verbandes sind die Generalversammlung und der Vorstandsausschuss. Das oberste Gremium ist die Generalversammlung. Jedes Jahr finden die ordentlichen Hauptversammlungen statt. Auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Viertels der Gesellschafter ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen eine ausserordentliche Generalversammlung mit entsprechendem Programm einberufen. Sie ist bei ordnungsgemässer Durchführung mit den erschienenen Gesellschaftern beschlussfähig. Für die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung ist gesorgt.

Sie wird vom Präsidium in schriftlicher Form einberufen. III. Die Agenda wird mit der Einladung zur Hauptversammlung mitgeteilt. Bei Anwesenheit der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung beschlussfähig. Bei Anwesenheit der Gesellschaft. Beschlussfassungen sowie Satzungsänderungen werden mit der einfachen Stimmenmehrheit der erschienenen und abstimmungsberechtigten Gesellschafter getroffen. Die Anfragen können von einem Mitglied oder vom Präsidium eingereicht werden.

I. Die Geschäftsleitung ist als Geschäftsleitung tätig. Er setzt sich aus dem Präsidium, seinem Präsidium und dem Schatzmeister zusammen. Der Kreis der Abgeordneten wird von der Hauptversammlung festgelegt. Das Amt des Ausgewählten wird von der Generalversammlung festgelegt. III. zwei Glieder repräsentieren jeweils zusammen. Das Präsidium führt den Verband. Das Präsidium tagt, wenn es die Interessen des Vereins erfordern oder wenn zwei Präsidiumsmitglieder es verlangen.

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, ist der Vorstandsmitglied nach Maßgabe der Gesellschaftssatzung befugt, bis zur nächstfolgenden Neuwahl ein vorläufiges Vorstandsmitglied zu bestellen. Die Vorstandsmitglieder werden zunächst für eine Amtszeit von einem Jahr bestellt. Die von der Hauptversammlung, dem Verwaltungsrat und der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse werden protokolliert und vom Vorsitzenden der Versammlung und dem von ihm ernannten Sekretär unterzeichnet.

Das Bargeld des Verbandes wird jedes Jahr von zwei von der Hauptversammlung des Verbandes gewählte Auditoren überprüft. Das Kassenprüfungsunternehmen legt der Hauptversammlung einen Auditbericht vor und beantragt bei ordnungsgemäßem Verhalten die Entlastung des Schatzmeisters. Die Aufhebung des Verbandes kann in einer ausserordentlichen Generalversammlung beschieden werden. Lediglich der Tagesordnungspunkt "Auflösung des Vereins" kann auf der Agenda dieser Sitzung sein.

III. Die Sitzung ist feierlich, wenn zumindest der Internetauftritt der stimmberechtigten Gesellschafter unter ¾ vertreten ist. Wird der Verband aufgelöst oder entfällt der Steuerbegünstigungszweck, geht das Vereinsvermögen auf eine öffentlich-rechtliche oder eine andere öffentlich-rechtliche Anstalt über, um sie für die Radverkehrsförderung zu nutzen. Die Vereinigung ist bestrebt, Mitglied in den Berufsverbänden des Bundessportbundes Berlin zu werden, deren Sport arten im Verband ausgeübt werden, und anerkennt deren Statuten und Ordnung.

Diese Statuten wurden von der Hauptversammlung am __.__.__ genehmigt. und ersetzt die bisherige Statuten durch den Eintrag in das Verbandsregister.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum