In verschiedenen Lebenslagen kann es vorkommen, dass ein Darlehensnehmer möchte, dass ein von ihm aufgenommenes Darlehen auf eine dritte Personen übergeht - zum Beispiel im Familienkreis. Der Entwurf einer "Darlehensübertragung" ist immer mit einem Debitorenwechsel verknüpft und bedarf der Genehmigung des Darlehensgebers. Für eine ordnungsgemäße und rechtliche Übertragung eines Darlehens müssen die verschiedenen Möglichkeiten von Bank zu Bank unterschiedlich sein - allerdings muss immer eine bestimmte Zahl von Förmlichkeiten eingehalten werden.
Im folgenden Beitrag wird das Themengebiet "Überweisung" behandelt und enthält alle wesentlichen Vorraussetzungen sowie viele Hinweise zur bestmöglichen Implementierung. Warum kann eine Überweisung Sinn machen? Das Überweisungsverfahren kann besonders vorteilhaft sein, wenn kreditrelevante Finanztransaktionen innerhalb der Gastfamilie und "sauber" von einander abgetrennt durchgeführt werden sollen.
Nach drei Jahren ist der Junge im Beruf und möchte das Darlehen selbstständig abbezahlen. Zur Anpassung des Darlehensvertrages an die tatsächliche Besitzverhältnisse beschließt der Familienvater, das Darlehen so zu übertragen, dass sein Nachkomme nicht nur die Teilzahlung ( "Ratenzahlung" könnte mit einem Lastschriftwechsel erzielt werden) übernommen, sondern auch der Darlehensnehmer selbst wird.
Ungeachtet der finanziellen Transaktionen innerhalb der Gastfamilie kann eine Darlehensübertragung auch in Zusammenarbeit mit Dritten nützlich sein. Dies sind vor allem solche Fälle, in denen die betroffenen Parteien, d.h. der originäre oder der neue Schuldner, von dem Wechsel des Schuldners wirtschaftlich profitiert haben. Das kann z.B. mit einem Verkauf einer Wohnung und der Möglichkeit verbunden sein, dass der eigentliche Darlehensnehmer einen aktuellen Darlehensvertrag zu sehr vorteilhaften Bedingungen hatte.
Eine Darlehensübernahme kann in diesem Beispiel für den Erwerber oder Neukreditnehmer von Vorteil sein, da er das Darlehen sonst zu laufenden und möglicherweise höheren Bedingungen refinanzieren müßte. Je nach Ausgestaltung des Vertrages erspart sich der Originalkreditnehmer die Auszahlung einer eventuellen Vorauszahlungsstrafe, wenn er das Originalkredit an den Erwerber "weitergeben" kann, anstatt ihn über den Verkaufspreis zu tilgen.
Das Projekt einer Darlehensübertragung ist aus der Perspektive des Darlehensgebers zunächst als entscheidend zu erachten. Der Grund dafür ist, dass die BayernLB keine Verschlechterung der Sicherheit im Hinblick auf den vorhandenen Darlehensvertrag wünscht. Daher sollte der neue und erwerbende Schuldner immer über eine angemessene und im Idealfall zumindest über die gleichen Bonitäten wie der ursprüngliche Schuldner verfügen.
Besonders für die Hausbank ist es von Bedeutung, dass die vom Darlehensnehmer geforderte Kreditüberweisung nicht zu einem "erhöhten Risiko" führt. Ausschlaggebend dafür ist vor allem, dass das Risikorating des Originalkreditnehmers zum Aufnahmezeitpunkt des Kredits für die Bestimmung des Zinsniveaus ausschlaggebend war. Weil die für die Kreditvergabe üblichen Parameter wie Zinsen, Zinsbindung oder Rückzahlung von einer bloßen Überweisung nicht betroffen sind, verlangen die Kreditinstitute ebenfalls die gleichen Sicherheiten.
Die meisten Standardkreditverträge enthalten keine Anhaltspunkte für eine spätere Übertragung des Kredits, so dass der Darlehensnehmer in der Regel keinen Anspruch auf einen Schuldnerwechsel hat. Sie hängt daher immer bis zu einem gewissen Grad vom Geschäfts- oder Firmenwert der betreffenden Hausbank ab. Aus Sicht der Banken muss der neue Darlehensnehmer zunächst auf Herz und Nieren getestet werden, um festzustellen, ob eine hinreichende Bonität für die Fortsetzung des vorhandenen Kreditvertrags besteht.
Bei den meisten Kreditinstituten gelten dieselben Standards und Bedingungen wie bei der Erstvergabe. Kurz gesagt, um ein bestehendes Darlehen zu übernehmen, muss eine physische Personen im Prinzip die selben Voraussetzungen wie bei einem neuen Vertrag haben. Dabei muss der neue Schuldner sowohl die Bonität als auch die Bonität belegen können und z. B. 18 Jahre sein.
Zusätzlich muss der Darlehensnehmer ein laufendes Ergebnis erhalten, das eine hinreichende Schuldendienstfähigkeit, bemessen an der Höhe der Rate des vorliegenden Vertrags, bereitstellt. Deshalb sind auch für die meisten Kreditinstitute die positiven SCHUFA-Informationen ein unverzichtbares Kriterium bei der Genehmigung eines Debitorenwechsels. Weil die Hausbank den neuen Darlehensnehmer im Gegensatz zum bisherigen Darlehensnehmer möglicherweise noch nicht kannte, ist es für die Hausbanken nicht ungewöhnlich, von dem neuen Darlehensnehmer einen Kontoauszug zu verlangen.
Detaillierte Informationen über das Zahlungsmuster des neuen Darlehensnehmers können die Kreditinstitute auf der Grundlage der Extrakte aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung einholen. Diese können für die Schuldnerwechselentscheidung entscheidend sein. Schließlich müssen natürlich alle formalen Voraussetzungen, wie z.B. Sonderformulare der entsprechenden Hausbank, erfüllt und von allen Parteien unterzeichnet sein. Der angestrebte Darlehensübergang muss schriftlich dokumentiert werden, damit er rechtsgültig ist und keine Zweifel an weiteren Darlehensrückzahlungen offenbleiben.
Immer wenn ein Wechsel des Schuldners erwünscht ist, sollte von Anfang an ein persönliches Treffen mit dem entsprechenden Finanzinstitut angestrebt werden. Zunächst muss die Hausbank der Kreditüberweisung sowieso zugestimmt haben, und es ist eindeutig von großem Nutzen, dass die Hausbank bei der Vorbereitung des erforderlichen Debitorenwechsels von Anfang an mit an Bord ist.
Bei eventuellen Gebühren für die Kreditüberweisung ist auch ein persönlicher Kontakt bei der betreffenden Bank unverzüglich herzustellen. Bei Kredittransfers ist das Expertenwissen der Sachverständigen immer sehr bedeutsam, denn schon eine einzelne, unglückselige Ausgestaltung im Kreditvertrag könnte sicherstellen, dass der eigentliche Darlehensnehmer nicht zu hundert Prozentpunkten von den Pflichten aus dem Kreditvertrag freigestellt ist.
Schlussfolgerung: Es kann verschiedene Ursachen für eine Darlehensübertragung haben, aber es ist von Bedeutung, dass ein angestrebter Kreditnehmerwechsel immer gut gerüstet und mit dem betroffenen Institut abgestimmt ist. In der Regel müssen die Kreditinstitute einer Darlehensübertragung immer zugestimmt haben, weshalb der neue Kreditnehmer alle üblichen Voraussetzungen für die Gewährung eines Darlehens erfüllt haben muss. Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht der Bank, dass sich die Sicherheit des Kredits oder das Ausfallsrisiko durch die angestrebte Überweisung nicht verringert.
Im Falle eines Schuldnerwechsels sollten Sie sich von Anfang an von der entsprechenden Hausbank individuell informieren, um ein für alle Parteien befriedigendes und rechtlich wirksames Resultat zu erzielen.
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