Ihr Kontakt im Bank- und Gesellschaftsrecht ist Ulrich Gass, Spezialanwalt für Bank- und Gesellschaftsrecht. Im Bankenrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten, ihren Auftraggebern und den für den Banksektor verantwortlichen Staatsorganen, z.B. BaFin-Bankenaufsicht, Notenbanken, Kartellbehörden. Die kapitalmarktrechtliche Beratung hingegen umfasst Rechtsfragen im Zusammenhang mit Aktivitäten auf dem Kapitalmarkt.
Hier fungieren unter anderem Bänke, Krankenkassen und andere Kreditanstalten als Lieferanten, Verbraucher und vor allem als Mittler zwischen Kapitalgebern und Kreditnehmern. Daraus entstehen viele Anknüpfungspunkte zwischen dem Bankenrecht und dem Eigenkapital. Das Hauptgeschäft der Bank ist die Aufbewahrung oder Bewirtschaftung von Geldern und anderen Vermögenswerten für ihre Kundschaft - in der Hauptsache in Buchform auf dem Bankkonto, in Gestalt von Wertschriften wie Depotanteilen oder Juwelen, in Form von Geldbeständen und anderen Gegenständen in einem Bankschließfach.
Die öffentlich-rechtlichen Institute, z.B. Sparbanken, müssen ein Depot bereitstellen. Doch auch Privatbanken sind verpflichtet, sich gegenüber ihren Abnehmern zu verpflichten. Darüber hinaus übernehmen sie für ihre Kundschaft den Zahlungsvorgang. Im Falle von Verlust der Karte, Abschöpfen - geheimes Lesen der Karte an Geldautomaten und in Kartenlesern - und Phishing - Betrug mit der falschen E-Mail, Webseite oder SMS - und leeren Konten ergibt sich die Fragestellung, ob die Bank im Falle einer Entschädigung haftbar ist.
Die Bank wird dem Kundinnen und Kunde auch bei grobem Verschulden des Kundinnen und Kunde in der Regelfall die Hälfte des entstehenden Ausfalls erstatten. Als Gegenleistung hat der Bankkunde seine Schadenersatzansprüche in entsprechendem Umfang an die Bank abzutreten. Dadurch ist eine unverzügliche Umplanung zu den derzeit günstigsten Zinssätzen ohne Vorfälligkeitsentschädigung und oft eine Rückzahlung eines bestimmten Betrags bereits gezahlter Tilgungs- und Feezahlungen möglich.
Der Bereich des Kapitalmarktrechts umfasst Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Begebung und dem Abschluss von börsenfähigen Finanzinstrumenten. Darunter fallen unter anderem Wertschriften wie z. B. Dividenden, Obligationen, Schuldscheine, Hypothekenpfandbriefe, Schuldscheindarlehen, Derivate, Optionsscheine und andere marktfähige Instrumente, die in der Regel zu Anlagezwecken erworben werden. Mit Straftaten haben Investoren Schadenersatzansprüche gegen die Kreditinstitute und Vermögensberater. Für die Kreditnehmer war nicht vorhersehbar, dass sich der Referenzzinssatz der Swapkontrakte, in der Regel in Form des 3-Monats-Euribors, verschlechtern würde und zu weiteren Lasten für die Kreditnehmer führt.
Um diese negative Entwicklung auszugleichen, bezahlen viele Swap-Kunden nun zusätzlich Beträge an ihre Bank, obwohl die Transaktionen nur dazu gedacht waren, Mehrkosten zu vermeiden. Bei fehlerhafter Beratung können Kreditinstitute gezwungen sein, den Kreditnehmer von seinen Pflichten aus dem Tauschgeschäft zu befreien, d.h. das Geschäft rückgängig zu machen. Zahlreiche Kreditinstitute haben ihre swapgesicherten variabel verzinslichen Kredite als äquivalente Festhypotheken mit dem gleichen Restrisiko ohne vorzeitige Rückzahlung beworben, auch wenn der Kunde oft nicht tauschen musste und Festhypotheken die weniger riskante Variante gewesen wären.
Unserer Meinung nach hat das Landgericht Aachen in seinem Beschluss vom 21. April 2016, Az.: 1 O 437/14 zu Recht beschlossen, dass der Bankkunde die Befreiung und Rückerstattung der bereits gezahlten negativen Zinsen aufgrund einer falschen Bankberatung einfordern kann. Aufgrund der Gefahr der drohenden verjährten Forderungen in Abhängigkeit vom Abschluss des Tauschvertrages oder der Kenntnisse des Mandanten ist eine zügige Rechtsberatung immer ratsam.
Darlehensrücknahme "Widerruf Joker" Warum und wie wirkt es tatsächlich? Der rechtliche und sachliche Background stellt sich wie folgt dar: Seit 2002 waren bei Kreditverträgen mit "Verbrauchern" (d.h. mit Privaten, nicht mit Unternehmen) Kreditinstituten, die Widerrufsbelehrung zu erlassen. Geschätzte 85% aller Institute haben von 2002 bis 2010 falsche Widerrufsanweisungen benutzt - und das in über 200 unterschiedlichen defekten Versionen!
Dies hat zur Konsequenz, dass die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist von zwei Kalenderwochen nicht richtig in Laufen gebracht wurde, so dass ein Kreditnehmer auch heute noch die Moeglichkeit hat, bei Erfüllung der jeweiligen Bedingungen einen Widerspruch zu erklaren und seinen Kreditvertrag mit der Bank zu widerrufen.
¿Wie verhalten sich die Kreditinstitute zum Rücktritt eines Kredits? Das Reaktionsspektrum der Kreditinstitute kann man wie folgend beschreiben: a) "beleidigt und wütend" und größtenteils von Anfang an ablehnend, es sei denn, es wird klar, dass der Konsument bereits eine Rechtsberatung erhalten hat; b) mit "Salami-Taktik" - d.h. kleinen Konzessionen, die nur leicht nachgebessert werden, wenn der Konsument einen rechtsfehlverhaltenden und im Grunde "friedlichen" Imageschaden erzeugt; c) Bereitschaft zur Neuterminierung und Neuanpassung, wenn der Kaufinteressent nicht auf Maximumpenstellungen drängt und bestimmte Absprachen einlässt.
Um sonst unvermeidliche langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, wird letzteres in der Regelpraxis gesucht und dem Mandant in den Faellen vorgeschlagen, die fuer eine schnelle und kostenguenstige Loesung als zweckmaessig erscheinen. Wann und wie ist der Rücktritt eines Kredits zu erklären? Eine unvorbereitete Rücktrittserklärung gegenüber der Bank ist keinesfalls ratsam.
Ein Kreditinstitut ist keinesfalls dazu angehalten, dem Kreditnehmer eine Umschuldung zu den derzeit sehr vorteilhaften Zinssätzen vorzuschlagen; die Bank kann von ihrem Kunden eine Rückerstattung des Kredits innerhalb von 30 Tagen nach Rücktritt fordern. Hat sich der betreffende Kundin oder der betreffende Kundin in einem solchen Falle nicht vorsorglich mit einer anderen Bank über die Tilgung seines Kredits geeinigt, können konkrete und juristische Probleme auftreten, die auch beträchtliche Mehrkosten nach sich ziehen können (z.B. wenn die Bank die Tilgung des Kredits nach 30 Tagen verlangt!).
Daher wird empfohlen, vorsichtshalber sicherzustellen, dass eine rechtsverbindliche Rücknahmeerklärung abgegeben wird, bevor eine Rücknahme durch eine andere Bank oder andere Mittel möglich ist. Was passiert nach einer Ablehnung durch die Bank? Stellt die Bank - was oft der Fall ist - vermeintlich neue "günstige" Entscheidungen für sich selbst an, muss dies zunächst sachlich und schließlich von einem Fachanwalt auf der Grundlage der jeweils geltenden obersten Gerichtsbarkeit erneut geprüft werden.
Sollten sich die gegenseitigen Vorwürfe der Bank als gültig herausstellen, ist von einer Rechtsaufklärung abzuraten. Ergibt sich jedoch ein widerruflicher Rechtsbehelf, muss zur Geltendmachung der Rechtsansprüche eines Kreditnehmers Rechtsbeistand eingelegt werden. Hier sind zwei Hauptvarianten möglich: a) Die Bank erlaubt eine Rückzahlung, fordert aber die Entrichtung einer Vorfälligkeitsentschädigung ("Strafzins" für die frühzeitige Kündigung des Darlehensvertrags).
Für diesen Anwendungsfall empfiehlt es sich, dass unsere Kunden die vollständige Rückzahlung über eine andere Bank oder aus Privatmitteln vornehmen und dann einen Antrag auf Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung sowie einen eventuellen Rückberechnungsanspruch gegen die Bank stellen. Im Falle eines berechtigten Widerrufs hat die Bank auch alle in der vorangegangenen Darlehenslaufzeit gezahlten Zins- und Rückzahlungsbeiträge (einschließlich etwaiger Sondertilgungen) mit 5 %-Punkten über dem Grundverzinsungssatz zugunsten des Kreditnehmers nach dem Urteil des BHH.
a) Lehnt das Kreditinstitut die Tilgung ganz ab, weil es die Mangelhaftigkeit der von ihm benutzten Widerrufsformen in Frage stellt, so ist bei Bestätigung der Aussichten auf Erfolg gegen das Kreditinstitut eine Feststellungsklage zu erheben, die besagt, dass die Pflicht auferlegt wird, das Kredit ohne Entrichtung einer Vorauszahlungsgebühr zu Bedingungen zurückzuzahlen, die zu diesem Zeitpunkt noch genauer zu berechnen sind. Ein Erstgespräch über den Rücktritt von Kreditverträgen ist kostenfrei.
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Rechtsanwaltskosten, wenn eine Bank nach Erklärung des Widerrufs die Rückzahlung des Kredits unterlässt. Erfahrungsgemäß wurden im Zeitabschnitt von 2002 bis 2010 nach unserer Erfahrung sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche, meist ca. 80 Prozent falsche Anweisungen erteil. So ist es bereits heute möglich, die jeweiligen Kreditverträge zu widerrufen.
Wir können daher allen Kundinnen und Verbrauchern der Spar- und Volksbanken empfehlen, sich von den Äußerungen der Kreditinstitute nicht abschrecken zu lasen und auf die Geltendmachung ihrer berechtigten Forderungen zu drängen. Der Auszug der Kreditinstitute drückt sich vor allem im eigenen geschäftlichen Interesse der Kreditinstitute aus, um zu verhindern, dass Konsumenten den Abhebungsjoker zücken. So hat die Heilbronner Sparkasse Heilbronn im Rahmen des Verfahrens unter Nummer 6 O 249/14 Bi anerkannt, dass die von ihr an die Antragstellerin gerichtete Widerrufserklärung unrichtig war und dass der Widerspruch der Antragstellerin damit rechtskräftig war.
Für unsere Kunden, die aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht oder nicht in der Lage waren, zu verklagen, haben wir auch eine Vielzahl von Verfahren gegen die Spar- und Volksbanken schnell und zum Wohle unserer Kunden abgeschlossen. Vor allem die Volkswagenbanken und Skibanken waren dazu oft vorbereitet, weil sie von der Unrichtigkeit ihrer Widerrufsbelehrung wusste und Angst vor einer gerichtlichen Überprüfung der unrichtigen Widerrufsbelehrung hatte.
Aktuell sind eine große Anzahl von Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten Heilbronn, Stuttgart und Nürnberg-Fürth sowie gegen die Deutschen Bank, die Sparkasse Ulm, die Santander Bank und andere Kreditinstitute hängig.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum