Schweizer Franken Kredit

Frankenkredit

Das gleiche Phänomen haben mehrere tausend Österreicher: Sie haben oder hatten ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken. Die Kanzlei beschäftigt sich seit vielen Jahren mit allen Aspekten des Kapitalmarktrechts. Aus eigener Berufserfahrung wissen wir um den Kapitalmarkt, die Finanzprodukte und deren Nachteile. Für die Geltendmachung von Rechtsstreitigkeiten ist dieses langjährig aufgebaute Know-how unerlässlich. In den vergangenen Jahren haben wir mehrere tausend Schadensfälle für verletzte Kundschaft bearbeitet, darunter viele "Fremdwährungsdarlehen".

Frosch Kollmann Zauhar.

Kreditinstitute und Vermögensberater haben den Schuldnern in der jüngeren Zeit immer wieder empfohlen, Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken aufzunehmen. Fremdwährungsdarlehen sind in der Regel endfällige Kredite, d.h. das Gesamtdarlehen wird erst am Ende seiner Laufzeit zurÃ??ckbezahlt; es sind nur kontinuierlich Ã?ber die Zinsspanne zu zahlen. Gleichzeitig wird in der Regel ein Rückzahlungsvehikel (Anlagefonds, fondsgebundene Lebensversicherungen etc.) gespeichert, das am Ende der Anleihelaufzeit für die Rückzahlung des Darlehens zu verwenden ist.

Allerdings hängt es von der Rentabilität des Tilgungsvehikels ab, ob es für die Rückzahlung am Ende der Laufzeit ausreichend ist. So trägt der Darlehensnehmer nicht nur das Währungs- oder Währungsrisiko, sondern auch das Entwicklungsrisiko des Tilgungsträgers: Es ist absehbar, wie sich in der Folge ein gegenwärtiger Fremdkapitalvorteil oder -kurs entwickeln wird oder welcher Zinssatz ein zur Darlehensrückzahlung gespeichertes Tilgungsvehikel letztlich effektiv verdienen wird.

Dem Darlehensnehmer ist daher zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages nicht bekannt, welcher Anteil am Ende der Frist zurückgezahlt werden soll. Bei einer Neubewertung der Fremdwährungen steigt der vom Darlehensnehmer zu tilgende Gegenwert. In vielen Fällen sehen Kreditverträge eine (obligatorische) Umwandlung vor. Die Fremdwährungskredite werden ebenfalls zu einem negativen Kurs in ein Euro-Darlehen umgerechnet, wenn sie nicht mehr richtig bedient oder nicht mehr genügend unterlegt sind.

Gleiches trifft zu, wenn das Tilgungsinstrument nicht mehr richtig gewartet wird oder die erwarteten Erträge nicht erzielt werden. Häufig werden vom Darlehensnehmer unter Forcierung der Zwangsumstellung zusätzliche Angebote zur Sicherung des Wechselkurs- und/oder Zinsänderungsrisikos nachgefragt. Der Darlehensgeber kann auch eine Zunahme der Sicherheit verlangen, z.B. eine Zunahme einer Grundschuld. Eine Stop-Loss Order (Limit-Order) wird in vielen Kreditinstituten abgeschlossen.

Zu Beginn dieses Jahrs zeigten jedoch die massiv veränderten Wechselkurse des Schweizer Frankens nach dem Wegfall der Wechselkurshilfe durch die Schweizerische Bundesbank, dass die tatsächliche Funktionsweise solcher Stop-Loss-Aufträge untergraben wird. In der Kreditvereinbarung ist ein bestimmtes Limit festgelegt, das bei Überschreitung des Fremdwährungsguthabens in Euro umgerechnet wird.

Die Schäden für die Darlehensnehmer können erheblich sein. Kreditinstitute oder Investmentberater hätten wissen müssen, dass in solchen Aufstellungen (schnelle Preisänderungen) eine Stop-Lossorder untauglich ist, die aber mit den Schuldnern abgestimmt wurde. Hieraus resultieren Schadensersatzansprüche gegen die BayernLB oder den Vermögensberater. Wenn die Umrechnung des Fremdwährungsdarlehens nicht zu dem in der Limit-Order festgelegten Zinssatz, sondern zu einem wesentlich schlechteren Zinssatz (statt in der Regel 1,20 zu einem Zinssatz von 1: 1) erfolgt ist, muss der Darlehensnehmer für den Vertrauensverlust entschädigt werden.

Die Frage ist, was der Darlehensnehmer getan hätte, wenn er von der damaligen Hausbank oder dem Investmentberater richtig informiert worden wäre. Ein Kreditanspruch in der Größenordnung der Abweichung zwischen dem damaligen Wechselkurs und dem Wechselkurs, zu dem der Kredit bei Erfüllung der Limitorder umgerechnet wurde, oder ein Kreditanspruch auf freie Umrechnung zum selben Wechselkurs, zu dem der Kredit aufgrund der Limitorder von Schweizer Franken in EUR umgewandelt wurde, kann berücksichtigt werden.

Beschädigte Darlehensnehmer sollten daher Schadensersatzansprüche gegen die Hausbank oder den Vermögensberater (im Hinblick auf das Rückzahlungsvehikel, ggf. auch gegen Versicherungsgesellschaften) so bald wie möglich von einem Anwalt überprüfen werden. Auch für die von den Kreditinstituten angebotene "Goodwill-Lösung" empfiehlt es sich, sich rechtlich beraten zu lassen. der Kunde hat die Wahl.

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