Der grösste Steuerfall für Selbstständige - Wie nachfolgende Steuervorschüsse Ihre Zahlungsunfähigkeit ausmachen können
Nein, unser Steuerwesen in Kombination mit dem menschlichen Handeln versetzt viele Existenzgründer und Selbstständige in eine Steuereintreibung, die oft das Ende ihrer selbstständigen Tätigkeit bedeutet. Seit etwa vier Jahren bin ich selbstständig und habe zuvor in der Unternehmensberatung tätig. Ich habe sowohl als Steuerfachangestellte als auch als Selbstständige immer von diesem einen Sachverhalt gesprochen und muss ehrlich sagen, dass ich in der Zwischenzeit auch in der Krise war.
Mir liegt dieser Beitrag sehr am Herzen, und ich wünsche mir, dass er vielen Menschen helfen wird, nicht die selben Missverständnisse zu machen, die bereits von Tausenden von Selbstständigen begangen wurden. Ab wann und für wie lange muss ich eine Steuer bezahlen? Zur Klärung des Problems muss ich einige Bemerkungen machen, und es sollte deutlich sein, wann welche Abgaben zu entrichten sind.
Sie als Selbstständiger müssen entweder drei oder zwei Arten von Steuern zahlen: Bei allen Arten von Steuern müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung anlegen und Ihre Verkäufe und Erträge erfassen. Sie erhalten dann einen Bescheid, mit dem das Steueramt Ihnen mitteilen wird, wie viel Sie bezahlen müssen. Da ein Jahr jedoch ein sehr langes Jahr ist, müssen Sie regelmäßig Vorleistungen auf Ihre erwartete Steuerpflicht leisten.
Aus Gründen der Einfachheit starten diese Vorschüsse nicht bei Null Euro, sondern nur, wenn Sie gewisse Umsatz- oder Einnahmegrenzen überschreiten. Mehrwertsteuer Bei einer Jahresumsatzsteuerbelastung von weniger als EUR 1000 müssen Sie keine Anzahlungen tätigen. Mit einer Umsatzsteuerpflicht von EUR 2.000 bis 7.500 pro Jahr sind vierteljährliche Abschlagszahlungen ausstehend.
Lediglich bei einer Mehrwertsteuerschuld von über 7.500 Euro pro Jahr müssen Sie einen monatlichen Geldbetrag an das Steueramt abführen. Dies ist jedoch nur bei einem Umsatz von weniger als 17.500 Euro pro Jahr auf Dauer möglich. Abgesehen davon, dass es keinen Grundbetrag gibt und der erste Euro des Gewinns steuerpflichtig ist.
Die Berechnung der Gewerbeertragsteuer ist nicht ganz einfach, aber man kann durchaus von einer Vereinfachung sprechen: Die Gewerbeertragsteuer darf nur von Selbstständigen aus einem Überschuss von 24.500 Euro (Gewerbesteuerbefreiungsbetrag) bezahlt werden. Überschreitet Ihr Ertrag diese Obergrenze, sind vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten. Ebenso wie bei der Körperschaftssteuer ist die Gewerbeertragsteuer ab dem ersten Euro des Gewinns zu zahlen.
Zusätzlich zu den oben erwähnten Vorschüssen müssen Sie für jede Art von Steuer einmal im Jahr eine Schlusszahlung vornehmen. Möglicherweise zahlen Sie am Donnerstag, den 11. Mai 2017, die Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Juli 2017, die dritte Ertragsteuervorauszahlung für 2017, die Gewerbesteuerjahresabschlusszahlung für 2016 oder die Einkommensteuernachzahlung für 2015. Daher geht das Steueramt davon aus, dass Ihr Ergebnis in etwa auf dem gleichen Niveau liegt.
Für die Mehrwertsteuer müssen Sie regelmäßig Berichte an das Steueramt senden und die effektive Steuerpflicht (Umsatzsteuerpflicht) errechnen. Werden Sie von einem Unternehmensberater betreut, läuft die Laufzeit bis zum Stichtag des folgenden Jahres. Allerdings weiß ich selbst nur wenige Selbstständige, die sich an diese Deadline hält. Auch das Steueramt ist oft überschwemmt und mahnt alle in Verzug geratenen Steuerpflichtigen nur sehr zeitnah an.
Benötigt das Steueramt für die Abwicklung Ihrer Steuerveranlagung noch acht Kalenderwochen, haben Sie die Bescheide für 2014 erst im Juli 2017 in Ihren Fingern. Als Steuerfachangestellte kann ich Ihnen sicher sein, dass das Ganze nicht viel zügiger geht, wenn es um einen Steuerexperten geht. Es kann noch lange dauern, weil Steuerexperten wissen, wie man auf Zeit beim Steueramt mitspielt.
Nur sehr wenige Selbständige mögen es, mit Steuerangelegenheiten umzugehen, und der richtige Weg mit Ziffern ist mehr eine Frage des Gefühls. Ansonsten wird einem Steuerexperten schlichtweg alles geschenkt, weil er der Ansicht ist, dass er sich bereits darum kümmert. Selbstverständlich kann Ihnen ein Buchhalter behilflich sein. Ihr Buchhalter wird Ihre Gebühren nicht abführen.
Beispiel: Arthur wurde 2013 als IT-Berater selbstständig und ist seit vier Jahren selbstständig. Es läuft alles gut, Umsatz und Gewinn wachsen nach kleinen Startschwierigkeiten kräftig und die Aussichten sind sehr günstig. Möglicherweise ist er ein Zahlenmann, aber er will eben keine Steuer zahlen.
Weil nun für 2014 das zweite Gedächtnis des Finanzamtes kam, packte er alle Dokumente in einen Pappkarton und suchte nach einem Unternehmensberater. Artus hat daher noch keine Vorauszahlungen geleistet und das Steueramt hat keine weiteren Fragen gestellt. Niemand dort weiß, wie sich der Umsatz entwickelte.
Mit den angegebenen Werten ergeben sich die folgenden Zahlungen: Für beide Jahre muss Arthur etwa 24.650 Euro Steuernachzahlung leisten. Bei einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro schmerzt das wirklich und kann das Ende sein, wenn es keine Reserven gibt. Aber es wird viel schlechter (das ist nicht erfunden. Wie jedes Steueramt reagiert ): Da das Steueramt nun natürlich neue Werte hat, werden auch die Vorschüsse angepaßt.
Mehrwertsteuer: Da die Mehrwertsteuerschuld über 7.500 Euro beträgt, müssen nun monatlich Vorauszahlungen eingereicht werden. Arthur erhält vierwöchentlich Zeit, um alle Vorregistrierungen für 2016 und alle noch offenen Vorregistrierungen für 2017 zu unterbreiten. Dies sind bei gleichbleibender Preisstruktur rund 11.400 Euro bei nachträglichen Umsatzsteuervorauszahlungen für 2016. Gewerbesteuer: Hier gilt der selbe Ansatz wie bei der Einkomensteuer.
Nachfolgende Anzahlungen in Hoehe von 3.600 Euro sind zu leisten. Dadurch ergeben sich neben den Steuerrückständen von 24.650 Euro auch Nachzahlungen von 24.400 Euro für 2016. Insgesamt muss Artus 49.050 Euro an Steuergeldern zahlen. Mit einem jährlichen Einkommen von 60.000 Euro. Artus kann auch die Abrechnung des Steuerberaters in Hoehe von 5000 Euro mit nach Haus bringen.
Außerdem ist das IRS keine Muschi. Auch wenn Arthur es gelingt, seine Steuerforderungen von über 80% seines jährlichen Einkommens zu begleichen, wird bald die nächsten Vorauszahlungen für 2017 und die nächsten Schlusszahlungen für 2016 anstehen. Doch gerade in solchen Fällen fallen jedes Jahr mehrere tausend Selbstständige ins Schleudern, deren Umsatz und Gewinn in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind.
Die meisten Freiberufler beschämen sich dafür und reden nicht darüber. Sie haben wahrscheinlich jetzt erkannt, dass zusätzliche Steuer-Vorauszahlungen eine echte Gefahr für Ihr Unternehmen sein können. Zusätzlich zu den traditionellen Bankprozessen (z.B. Überweisungen / Daueraufträge) haben Sie die Möglichkeiten, Ihre Geschäfte zu gliedern, Ihre Rechnungslegung zu vereinheitlichen, Ihre Steuerberechnung durchzuführen und zu managen.
Bei Ihren Steuerabgaben und Ihren Steuer-Vorauszahlungen ist dies eine große Entlastung. Mit diesen Subkonten haben Sie die Möglichkeit, die Auszahlungen an das Steueramt zu begrenzen. Also die große Verwunderung, als der Schreiben des Finanzamtes wegbleibt. Abschließend noch ein kleiner Best-Practice-Tipp: Es ist gut zu wissen, wie viel Sie einmal bezahlen müssen.
Bei steigenden Umsätzen können Sie Ihr Steueramt gerne informieren und diese auffordern, Ihre Anzahlungen zu erhöhen.
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