Auf Grund des Umfangs und des großen Nutzens der geladenen Kreditinstitute fand diese Übernahme eine überaus erfreuliche Aufnahme am Kapitalmarkt, was sich in einer erheblichen Unterzeichnung des Darlehens zeigte. Im Falle eines Konsortialkredits stimmt die vom Darlehensnehmer für diese Aufgabenstellung beauftragte oder beauftragte Institution oder Bankengruppe ("Arranger(s)") den gesamten Geschäftsprozess (Strukturierung der Tranche, Vorbereitung der Darlehensdokumentation, Konsortialkredite an andere Kreditgeber) für und mit dem Darlehensnehmer ab.
Anders als eine Reihe von bilateralen Kreditverträgen benötigt ein Konsortialkredit nur einen einzigen Darlehensvertrag, der von allen beteiligten Instituten zusammen mit dem Darlehensnehmer unterschrieben wird. Für den Darlehensnehmer hat dies den Vorzug, dass die Inanspruchnahme einer großen Anzahl von Einzeldarlehen verschiedener Kreditinstitute mit möglicherweise abweichenden Kreditkonditionen und entsprechend unterschiedlichem Kontrollaufwand erspart wird.
Für die finanzierenden Finanzinstitute hat ein syndizierter Kredit vor allem den Vorzug, dass die Gleichstellung aller beteiligten Darlehensgeber sowohl in den Konditionen als auch in den wesentlichen Kreditverträgen gewährleistet ist. Darüber hinaus ermöglicht ein Konsortialkredit in der Regel ein hohes Maß an Flexibilisierung in der Vertragsgestaltung (z.B. Zinslaufzeiten, Devisen oder Tilgungen).
Der entscheidende Pluspunkt ist auch die Standfestigkeit. Wenn mehrere bilaterale Darlehen koexistieren, kann die Beendigung eines Darlehens durch eine Hausbank zu einem nicht kontrollierbaren "Schneeballeffekt" mit beträchtlichen Gefahren für den Darlehensnehmer auslösen. Die Beendigung eines Konsortialkredits erfordert jedoch in der Regel gewisse Mehrheitsquoten innerhalb des Konsortiums. Konsortialdarlehen werden von Rating-Agenturen neben einer größeren Sichtbarkeit am Markt auch als positiver Bestandteil der Finanzstruktur eines Unternehmen gesehen, was zum Teil auf die bereits beschriebene Stabilisierung dieser Finanzierungsform zurückzuführen ist.
Zusätzlich zu einer rein konsortialen Avalkreditlinie kann eine Garantierahmenlinie innerhalb eines Konsortialkredits auch als separate Teil- oder Teilgrenze einer Revolving (Bar-)Kreditlinie ausgestaltet werden. Durch geeignete vertragliche Regelungen ist es prinzipiell möglich, eine Struktur zu entwickeln, die es ermöglicht, für den Avalkredit und die darunter liegenden Bürgschaften verschiedene Laufzeiten zu haben. Bei den unter der Leitung gewährten Bürgschaften kann in der Regel zwischen so genannten "kommerziellen" und "finanziellen Bürgschaften" unterschieden werden, die sich unter anderem aufgrund ihres abweichenden risikobehafteten Profils in der Regel in ihrer Preiskalkulation unterschieden.
Beim Aufbau einer Konsortialkreditlinie kann der Darlehensnehmer im Wesentlichen zwischen zwei Grundmodellen wählen: dem "Frontend"- und dem "Multi-Emittenten"-Modell. Die von der Vorderbank dem Darlehensnehmer zur Verfuegung gestellten Garantieschwellen basieren auf einem anteiligen Rückgriff der am Konsortialkredit beteiligten Kreditinstitute zugunsten der Vorderbank. Weil die Vorderbank das Ausfallsrisiko ihrer zurückliegenden garantierten Finanzpartner in dieser Struktur übernimmt, muss sie der Wahl der Syndikatsbanken vor Abschluss des Kreditvertrages und der anschließenden Abtretung von Darlehensbeteiligungen grundsätzli.
Im Multi-Emittenten-Modell ist dies aufgrund der großen Anzahl von Kreditinstituten, die Avalgarantien geben, und der Tatsache, dass die Emissionslimite auf alle beteiligten Kreditinstitute verteilt sind und damit für einzelne Kreditinstitute relativ kleiner sind, meist etwas komplizierter. Mit dem Fronting-Modell wird in jedem Falle eine anteilige Risikoverteilung des Limits aus den im Rahmen des Konsortialkredits gegebenen Garantien an alle Darlehensgeber sichergestellt.
In der Variante mit mehreren Emittenten teilt der Garantiestelle die vom Darlehensnehmer geforderten Einzelgarantien weitestgehend gleichmässig auf alle Darlehensgeber auf. Da die Vorderbank das Ausfallrisiko der Rückversicherungskonsortien übernimmt, fallen in der Fronting-Variante Mehrkosten an, die der Darlehensnehmer in Gestalt der sogenannten Fronting-Gebühr zu übernehmen hat. Bei Kreditnehmern mit wenigen Garantien, aber großen Vorhaben oder komplexen Strukturierungsanforderungen ist diese Problemlösung trotzdem lohnend und spannend.
Der Preis von syndizierten Darlehen ist sehr marktgerecht und basiert unter anderem auf den laufenden Umfinanzierungskosten der Kreditinstitute (dargestellt auf iBoxx-Banken in der Abbildung auf S. 18) sowie den in Anbetracht der Kreditwürdigkeit des Schuldners für angemessen erachteten Risikoprämien (dargestellt auf iTraxx). Bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Einnahmen aus einer Gesamtkundenbeziehung ist das Zusatzgeschäftsvolumen, das ein Darlehensnehmer seinen Finanzpartnern bieten kann, in der Regel entscheidend für die Konditionengestaltung (wie bei zweiseitigen Darlehen).
Nachdem die Bedingungen im Zuge der Finanzkrise in den Jahren 2007 bis 2009 deutlich gestiegen sind, sind die Bedingungen seither wieder deutlich zurückgegangen und befinden sich auf einem für die Schuldner äußerst interessanten Level. Im Falle von Konsortialkrediten zeichnet sich aktuell ein Trend zu einem Multi-Emittenten-Modell am Kapitalmarkt ab. Der Kundennutzen liegt unter anderem darin, dass die Kreditinstitute mit der Umsetzung der verschärften Eigenkapitalanforderungen durch Basel III vor große Anforderungen stehen.
Die Liquiditätsregulierung zwingt die Kreditinstitute zu liquiden und damit weniger profitablen Investitionen. Alles in allem werden die Kreditinstitute in absehbarer Zeit noch mehr auf eine risikoadjustierte Preisgestaltung für Darlehen achten müssen. Die Darlehensnehmer sollten sich ihres Finanzierungsbedarfs bewusst sein und die Bar- und Garantielinien trennen. Außerdem müssen die Kreditinstitute die mit den Frontmodellen verbundenen Gefahren überdenken.
So hat die STRABAY SE im Okt. 2010 erfolgreich eine Konsortialgarantielinie in der Größenordnung von 2 Milliarden Euro platziert. 1,5 Milliarden Euro aus dem Jahr 2005, die im Jahr 2010 ihre endgültige Laufzeit gehabt hätten. Die Konsortialbanken der Kreditlinie bestehen aus 17 international tätigen Kreditinstituten, die von einer sechsköpfigen Konsortialgruppe geführt werden, darunter die Deutschen Bank AG und die Österreichische Nationalbank AG, die die Übernahme koordinierten.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum