Targobank Rückzahlung Kredit

Rückzahlungskredit der Targobank

Wie alle anderen Unternehmen hat auch die Targobank Sonderregelungen für die Gewährung und Rückzahlung der angebotenen Kredite. Optimale Lösung: Ratenkredit kündigen und vollständig zurückzahlen! Die Targobank hat beim Landgericht Düsseldorf eine Berufung zurückgewiesen. Das sollte für die Targobank (ehemals Citibank) in Düsseldorf und viele andere Banken ein Schock sein: Mit einem bonitätsabhängigen, aber fairen Zinssatz, flexiblen Konditionen und weiteren angenehmen Konditionen wie Ratenpausen und der Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung bietet die Targobank für jeden Wunsch das richtige Darlehen.

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Anwaltskanzlei Lehmann & Coll., Anwälte aus Halle (Saale).

Das hat sich mit den Beschlüssen des BGH vom 13. Mai 2014 (Az.: II ZR 405/12 und II ZR 170/13) geändert. Daher ist die Kreditbearbeitung eine Sache der Kreditinstitute und keine Dienstleistung für den Kreditnehmer. Beispiel: Im Jahr 2010 hat sie einen Kreditvertrag über 8.600 Euro für eine neue Wohneinrichtung bei der Sparda Bank abgeschlossen.

Neben den Zinserträgen ist im Bankkontrakt auch eine Bearbeitungsgebühr von 2% des Kreditbetrages (= EUR 172) ausgewiesen. Es war der BayernLB nicht gestattet, die 172 Euro zu fordern, da die Vertragsklausel nicht rechtswirksam ist. Zwei Jahre später hat Schwarz mit der Targobank einen abgeschlossen.

Laut Vereinbarung musste Schwarz auch einen "einmaligen, fälligkeitsunabhängigen Einzelbeitrag" von 345 EUR aufbringen. Allerdings erklären der Auftrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nationalbank nirgendwo, worauf dieser individuelle Beitrag zu entrichten ist. Deshalb sieht es so aus, als ob es sich nur um eine andere Benennung für die Behandlungsgebühr handelt. Allerdings waren viele Schuldner von der späteren Beitreibung ihrer Beiträge überrascht.

Auf die generelle Verjährung von 3 Jahren haben sich die Kreditinstitute in 195 BGB berufen und die Rückzahlung der Bearbeitungsentgelte abgelehnt. Verständlicherweise, wenn ein Mandant seine Bankspesen aus dem Jahr 2008 im Jahr 2014 beansprucht hat, argumentierte die Nationalbank, dass die Forderung bereits Ende 2011 ausgelaufen sei. Beispiel: Am 02.03.2008 hat Fr. Grün ein Darlehen bei der Sparda aufgesetzt.

Nach Kenntnisnahme der BGH-Geschichte in den Fachmedien bat sie die Hausbank, ihr die 172 Euro Bearbeitungspauschale zu erstatten. Sie lehnte ab und führte folgende Gründe an: Der Beginn der allgemeinen Verjährung (gemäß 195, 199 BGB) erfolgte am 31.12.2008 und endet am 31.12.2011. Nach Auffassung der BayernLB verjähren damit die Ansprüche von Fr. Grün.

Dieser Standpunkt war unter den Anwälten kontrovers. Aber seit dem 28. Oktober 2014 gibt es auch in dieser Hinsicht Eindeutigkeit. In zwei weiteren Entscheidungen (vom 28. Oktober 2014, Ref. 17/14 und Ref. 17/14 ) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass alle bis Ende 2011 bezahlten Bearbeitungsentgelte erst Ende 2014 auslaufen. Beispiel: Im Falle von Fr. Green ist die Sichtweise der Hausbank nicht korrekt.

Das Jahr 2011 läuft (nicht am 31.12. 2011, wie die Hausbank beansprucht, sondern) erst am 31.12.2014. Deshalb kann sie von der Hausbank weiterhin die Rückzahlung der Bearbeitungspauschale verlangen. Infolgedessen wird es zu einer langsamen Verknappung der Kredite kommen, die aus den im Jahr 2004 abgeschlossenen Darlehensverträgen zurückzuzahlen sind. So hat beispielsweise jeder, der die am gestrigen Tag bezahlte Vergütung wieder einfordern möchte, nur bis zum ersten Tag 2014 Zeit.

Beispiele:1. Am 03.04. 2004 nahm Hr. Rott ein Darlehen auf und musste dafür auch Bearbeitungsentgelte von 412 EUR entrichten. Er hat diese Honorare im Monat September 2014 zurückgefordert. Aber unglücklicherweise vergeblich: Am 03.04. 2014 sind 10 Jahre verstrichen und die unbedingte Verjährung ist erloschen. Die Klage von Herrn Rott ist befristet und er kann die Bearbeitungsentgelt von 412 Euro nicht mehr einfordern.

Am 03.02.2005 nahm sie ein Darlehen auf und bezahlte 503 EUR Bearbeitungsentgelt. Somit hat die Kollegin Blau noch Zeit, ihren Antrag auf Rückzahlung der Gebühren durchzusetzen. Er hat selbst zu handeln und die Rückzahlung ausdrücklich zu verlangen. Eine einfache Aufforderung an die Hausbank verhindert jedoch nicht die Abmachung!

Beispiel: Bis zum 01.12.2014 hat Braun Zeit, ihren Anspruch geltend zu machen, bevor die Verjährungsfrist in Kraft tritt. Daher verlangt sie von der Nationalbank mit Brief vom 29. Oktober 2014 eine Rückzahlung. Sie nimmt sich Zeit für die Antwort und verjährt am 02.12.2014. Der Brief von der Kollegin Braun hat die Verjährungsfrist nicht ausgesetzt.

Es kann keine Rückzahlung mehr verlangen. Wäre z.B. ein Zahlungsbefehl von Braun vor dem 1. Dezember 2014 bei der Hausbank eingetroffen oder sogar eine gerichtliche Anzeige gestellt worden, wäre die Verjährungsfrist ausgesetzt worden. Es hätte also auch nach dem 01.12.2014 eine Rückzahlung von der Hausbank verlangen können.

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