Gratis Geschäftsgirokonto für selbständige Existenzgründer recherchiert - Makler-, Bank- und Trade-Management
Dynamind notierte am 19.12.2012 um 06:50 Uhr: Am 28.12.2012 um 22:30 Uhr notierte Xolgo: Ob eine physische oder physische bzw. physische Persönlichkeit ist nicht so sehr die Problematik, wenn man die Verhältnisse von Kreditinstituten betrachtet, sondern vielmehr die persönliche oder berufliche Verwendung. Es ist vorerst unerheblich, ob das Geschäft dann von einem Selbständigen oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt wird.
Es ging um die Konditionen der Kreditinstitute. Sie gehen offensichtlich immer noch von der Idee aus, ein privates Girokonto für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Dynamind notierte am 29.1.2012 um 06:50 Uhr: Am 28.2.2012 um 22:30 Uhr Xolgo schrieb: Richtig, "wenn"! Wenn Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der von Ihnen angebotenen Bank ansehen, werden Sie feststellen, dass sie nicht mitgewirkt hat und nur die Privatnutzung erlaubt.
Selbstverständlich können Sie es weiterhin kontraktwidrig verwenden und darauf vertrauen, dass die Bank es nicht bemerkt oder nichts dagegen unternimm. Aber wenn ich es ganz und gar nicht professionell und ehrlich finde: Wenn das Unternehmen bei 10 EUR pro Tag für die Bank versagt, dann ist vielleicht das ganze Unternehmen nicht so sinnhaft.
Die Fragestellerin kann wohl selbst bestimmen, ob sie anscheinend (für wen? Die Bank?) sich einen professionellen Farbanstrich gönnen will, 120 weitere pro Jahr. Die Sache ist einfach: Wenn die Begriffe der Bank "nur private Nutzung" lauten und Sie das Benutzerkonto weiterhin für geschäftliche Zwecke nutzen, handeln Sie zunächst vertragswidrig.
Welche Folgen es hat, wenn eine eventuell publizierte Bankkontenverbindung nicht mehr vorhanden ist, kann sich jeder selbst in Betracht ziehen. Es ist nicht meine Absicht, besser durch ein Firmenkonto zu arbeiten oder ein besseres Erscheinungsbild zu erreichen, sondern mich zu hinterfragen, ob man die passende Haltung für das Unternehmen hat und mit der nötigen Vorsicht voranschreitet, wenn man ein privates Konto für geschäftliche Zwecke verwenden will.
Dynamind notierte am 19.1.2012 um 06:50 Uhr: "Bei der netbank ist das gleich. Meiner Meinung nach sind die Voraussetzungen für sich selbst entscheidend. Dynamind schreibt am 19.1.2012 um 06:50 Uhr: "Man übersieht, dass eine Bank Gebühren und Ausgaben hat. Es ist nur rechtmäßig, eine Servicegebühr zu erheben. Dynamind schreibt am 19.1.2012 um 06:50 Uhr: "Ich glaube nicht, dass sie verhungern oder ;-) vielleicht war das ganze Unternehmen nicht so sinnvoll" und wir freuen uns, wie ein erwachsener Mensch darüber zu reden.
An 1/29/2012 um 11:34 Uhr hat crazytv geschrieben: An 1/28/2012 um 22:30 Uhr hat xolgo geschrieben: ..... aufrichtig: Wenn das Unternehmen bei 10 EUR im monatlichen Ausfall für die Bank versagt, dann ist das ganze Unternehmen vielleicht nicht so aussagekräftig. Es handelt sich um eine Selbständigkeit, sei es die Freelancerin oder eine andere, aber nicht um "nur" 10 EUR pro Tag, sondern meistens wesentlich mehr.
Da Sie als Selbständiger etwas zu vermarkten haben, spielen Waren oder Leistungen keine Rolle. Die monatliche Grundgebühr von 10 EUR beinhaltet natürlich nur eine Hand voll Anmeldungen, jede weitere Anmeldung kommt hinzu. Auch wenn jemand auf die Einhaltung des 10' Euro-Guthabens bei der Postbank sehr aufmerksam ist, sind die 10 EUR im Grund nicht wichtig (Kontoführung = Auslagen).
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