Grundsatzentscheidung des Landratsamtes Düsseldorf über den Widerruf von Krediten bei Volks- & Raiffeisenbanken, Sparkassen und PSD-Instituten
Mit Beschluss vom 15. Dezember 2017, Az.: 10 O 143/17, hat das Landgericht Düsseldorf die Gültigkeit der Aufhebung eines im Jahr 2010 abgeschlossenen Kreditvertrages aufgrund der Aufhebung des § 193 BGB bestätigt. Der Beschluss bezieht sich auf mehrere Mio. Kreditverträge mit Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Spardabanken und PSD-Banken). "â??Eine sorgfÃ?ltige PrÃ?fung der Vertragsdokumente ist daher nach wie vor dringlich ratsamâ??, erlÃ??utern Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Gesellschafter der im Bank- und Kapitalanlageregime tÃ?tigen Anwaltskanzlei Dr. Hoffmann & LL.
Unter der Nummer 26 - 193 BGB wurde in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kredit und Darlehen" der beschuldigten Bank folgende Regelung getroffen: "Die Beteiligten bedürfen der Regelung des 193 BGB, nach der, wenn eine Absichtserklärung abgegeben werden soll oder eine Dienstleistung an einem Tag oder innerhalb einer Zeitspanne zu erbringen ist und der jeweilige Tag oder der letztgenannte Tag der Zeit auf einen Sonntagabend entfällt, ein vom Staat anerkannter Gesetzesschutzfest beim Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Unter Verzicht auf diese Regel kann z.B. die Fälligstellung einer Ratenzahlung auch an einem öffentlichen Tag, einem Samstag oder einem Sonntagabend erfolgen. "Das Landgericht Düsseldorf hat in diesem Wortlaut zu Recht eine Kürzung der gesetzlich vorgeschriebenen Rücktrittsfrist von 14 Tagen und der Fristen für die Erstattungspflicht von 30 Tagen gesehen, die zum Nachteil des Konsumenten unzulässig ist", erklärt Anwalt Dr. Hoffmann.
Infolgedessen wurde der örtliche Kläger über sein Rücktrittsrecht nicht ausreichend unterrichtet und konnte den Auftrag am 20. Juni 2016 effektiv kündigen. FÃ?r die Kundinnen und Kreditnehmer von Genossenschaftsbanken ist die Wahl des Landeshauptamtes DÃ?sseldorf ein Knall fÃ?r den Groschen. Weil Anwalt G?pfert aus der Praktik zu referieren weiß: ?Nach unseren Erkenntnissen aus der Überprüfung von tausend Kreditverträgen ist in einer Mehrzahl von Verträgen der Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen und PSD-Banken eine geeignete Bestimmung.
Damit kann jeder Konsument seinen Kaufvertrag noch heute effektiv kündigen, wenn die Bank den rechtlichen Anforderungen nicht nachgekommen ist. Ungeachtet der vom Landgericht Düsseldorf identifizierten Mängel in den Widerrufsinformationen sind dem Kreditnehmer auch umfangreiche Zusatzinformationen zur Verfugung zu stellen. Die Liste der von der Bank zu erfüllenden Verpflichtungen ist so lang wie sie ist.
Sind die im konkreten Anwendungsfall geforderten Pflichtinformationen nicht ganz oder falsch angegeben, läuft auch die Sperrfrist nicht ab. Bereits in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes gegen eine Sparbank vom 22.11.2016, II ZR 434/15, wurde nachgewiesen, dass der Widerruf in diesen Rechtssachen effektiv durchsetzbar ist. Gemäß einer Verfügung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. März 2017, 17 U 58/16, kann die Bank nicht geltend machen, die Aufsicht im so genannten European Standardised Information Sheet benannt zu haben.
Die Kreditnehmer sollten ihre Finanzierung daher auch in Zukunft von einem bankenrechtlich kompetenten Anwalt gründlich durchleuchtet werden.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum