Die Postbank Leer hat wieder vor dem Gerichthof verloren.
Zum zweiten Mal wurde einem Kunden der Leer Postbank Niederlassung in Leer ein gerichtliches Interesse zugestanden, das das von der Gesellschaft bisher als illegal eingestuft und daher erneut aufgehoben wurde. Nach Angaben von Rechtsanwältin Nina Seidemann von der Anwaltskanzlei Schunk & Seidemann in Leer hat das Hamburger Landgericht nun einem seiner Kunden den streitigen Betrag von 12.500 EUR im Postbank-Zinsskandal bewilligt (Infokasten).
Dem Postbankkunden sei ein Zinssatz von 3,7 Prozentpunkten für ein Call-Geldkonto in der Niederlassung in Leer versprochen worden, so Seidemann. Nach der Feststellung zu Beginn des Berichtsjahres, dass Hunderten von Kundinnen und Verbrauchern im nordwestlichen Teil des Landes besondere Konditionen eingeräumt wurden, hat die Postbank die 12.500 EUR, die der damalige Niederlassungsleiter dem Kundenkonto gutgeschrieben hat, zurückgegeben.
Zur Begründung des Schrittes erklärte die Postbank, dass der Manager nicht zur Gewährung der Sonderbedingungen ermächtigt war. Die Rechtsanwältin Nina Seidemann hat vor dem Hamburger Landgericht geklagt und in dem Zivilverfahren erklärt, dass es für den Mandanten nicht ersichtlich sei, dass der Niederlassungsleiter nicht zum Vertragsabschluss ermächtigt war.
Darüber hinaus hätte die Postbank anerkennen müssen, dass die Niederlassung Leer bei der Beschaffung von Investitionsgütern bundesweit ganz oben in der Liga lag - obwohl es sich nur um eine kleine Stadt handelte. Bei der Postbank fehlte darüber hinaus "das interne Audit", so Seidemann. In diesem Zusammenhang haben die Rechtsanwälte der Postbank eine Beschwerde angekündigt.
Schon im vergangenen Jahr hatte das Bonner Landesgericht - wie gemeldet - zugunsten eines Auftraggebers aus dem Großraum Oldenburg entschieden. Die Postbank wurde vom Gerichtshof verurteilt, dem Verbraucher rund um 50 000 Euro-Sonderzins zu bezahlen, den ihm der ehemalige Niederlassungsleiter zusage.
Im Leistungsbilanz der Postbank sind inklusive Leistungen enthalten, die ohne Aufpreis genutzt werden können. Hierzu gehört auch die Postbank Card für den Geldbezug an Cash Group Automaten und die Online-Kontoführung mit dem Einrichten, Ändern und Löschen von Daueraufträgen. Auch die Postbank Card ist inbegriffen. Optionale Verwendung des Kontoauszugsdruckers (über Postbank-Karte) oder Online-Kontoauszug. Telefon-Banking über die Postbank-Servicestation.
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