Wenn Sie ein zweites Fahrzeug versichern möchten, für das noch kein Versicherungsvertrag besteht, dann gibt es für Ihre Zweitfahrzeugversicherung die folgenden Möglichkeiten: Dein erstes Auto ist in die Schadensfreiheitsklasse 1/2 oder besser eingeordnet. Anschließend klassifizieren wir Ihr Zweitfahrzeug in die Schadensfreiheitsklasse 1/2. Wir klassifizieren Ihr Zweitfahrzeug dann in die Schadenfreiheitskategorie 2, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der alleinige Verwender des Fahrzeuges ist der Versicherungsnehmer oder der Ehepartner oder Lebenspartner.
Haben Sie bereits ein Zweitfahrzeug krankenversichert und haben einen Schadenfreiheitsbonus für ein Zweitfahrzeug, wird es beim Wechsel der Versicherung ganz unkompliziert auf die neue Zweitfahrzeugversicherung übertragen.
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