Subventionen für Ihre Gefahrenmeldeanlage - der Bundeshaushalt wurde von 50 auf 65 Millionen Euro aufgestockt und Sie können davon in den Genuss kommen.
Hausbesitzer und Pächter können (mit Genehmigung des Eigentümers) einen Zuschuss für eine Alarmsystem anfordern. Aufgrund der sehr hohen Bedarfssituation in den Jahren 2016 und 2017 wurden die Mittel für Einbruchschutzmaßnahmen im Staatshaushalt 2018 von 50 Mio. EUR auf 65 Mio. EUR aufgestockt.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Welche Voraussetzungen muss eine Einbruchmeldeanlage mitbringen? Sie muss die Forderungen der DIN EN 50131 Klasse 2 für den Einbruchsschutz oder besser nachkommen. Die Förderquote für den Einbruchsschutz liegt bei 20 Prozent pro Anwendung (Materialkosten + Handwerkerleistung), die übrigen zuschussfähigen Investitionen werden mit 10 Prozent geförder. Der Betrag der Investitionen muss mind. 500 EUR sein.
Die Einbruchschutzquote liegt bei 20 Prozent pro Einreichung. Übersteigen die zuschussfähigen Investitionen die Summe von EUR 1000, so erhalten die ersten EUR 1000 20 v. H. und die übrigen zuschussfähigen Investitionen 10 v. H.. Förderungswürdige Investitionen bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 EUR pro Wohnungseinheit. Das Alarmsystem muss von einem Fachbetrieb montiert werden.
Der Zuschuss wird erst nach Einreichung der Originalrechnung ausgezahlt. Das Alarmsystem muss den Forderungen der Europanorm DIN EN 50 131 Klasse 2 oder besser entsprechen. Anmerkung: Die exakten Rahmenbedingungen für die jeweiligen Förderungen können Sie über die KfW beziehen. Schleswig-Holstein hat ein eigenes Unterstützungsprogramm zur Mobilisierung der Hauseigentümer für Modernisierungs-, Energieeinsparungs-, Barriere- und Einbruchschutzmaßnahmen.
Was sind die Anforderungen, die Sie an eine Subvention für den Einbruchsschutz stellen müssen? Das Objekt liegt im Land Schleswig-Holstein und das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf mind. 2D. Einbruchschutzmaßnahmen werden mit 20 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben, maximal aber mit 1600 EUR, gefördert. Sie erhalten den Subventionsbetrag nach Abschluss der Massnahme.
Wir weisen auch darauf hin, dass hier nur dann ein Stipendium vergeben werden kann, wenn die Maßnahmen noch nicht angelaufen sind. Fördermöglichkeiten: Das Antragsformular können Sie hier herunterladen: zum Antragsformular. Das Bundesland Niederösterreich bewilligt in Zusammenarbeit mit der Landespolizei und der IHK ab dem I. Mai Fördermittel an Haus- und Wohnungseigentümer, die eine Alarmsystem installiert haben.
Im Rahmen der Aktion "Safe Living" ist ein Höchstzuschuss von 1000 EUR für eine Gefahrenmeldeanlage möglich.
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