Der Zinsberechnung der Kreditanstalten wird von Bankenkunden und Konsumenten immer wieder heftige Aufmerksamkeit geschenkt. Häufig sind die korrespondierenden Zinsklauseln in den Allgemeinen Bedingungen zum einen für den Laie unverständlich und zum anderen nach gründlicher Überprüfung juristisch unhaltbar. Was aber geschieht, wenn eine Hausbank einen zu hohen Zinssatz in Rechnung gestellt hat und in diesem Rahmen die dazugehörigen Zinsklauseln für wirkungslos erklären werden?
Steht dem Bankkunden für die Dauer seiner Geschäftsverbindung mit der betroffenen Hausbank ein Recht auf Berichtigung der Verzinsung zu? Darlehensschuld oder Kredit? Ein Kreditinstitut verlangte von seinem Unternehmenskunden die Teilrückzahlung eines laufenden Kontoguthabens sowie den diesen Betrag übersteigenden Betrag für die Kontoüberziehung. Dem stimmte der Bankkunde nicht zu, da die BayernLB seiner Ansicht nach von vornherein, d.h. seit Aufnahme der Geschäftsverbindung, ineffektive Zinsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen eingesetzt hatte.
So hat die Gesellschaft die variablen Zinsen nicht ausreichend an die aktuellen Marktbedingungen angepaßt. Er bat die Hausbank, alle Verzinsungen und Kontoguthaben nachträglich auf dieses Jahr abzustimmen, so dass nach der Kundenberechnung ein Kreditsaldo von fast 334 000 EUR entstand.
Ganz anders hingegen sah die Hausbank aus und verlangte, dass der Kunde den Girokredit und die Kontokorrentkredite in Hoehe von fast 200.000 EUR begleicht. So ging der Prozess schliesslich vor das Landesgericht Heilbronn, wo der Beschwerdeführer - der Bankkunde - weitgehend Recht hatte.
Letztendlich legte die Sparkasse Rechtsmittel ein, weshalb der Rechtsstreit vor dem OLG Stuttgart wieder aufgenommen wurde. Hier waren die Juroren auch der Meinung, dass die ineffektiven Zinsklauseln in Kombination mit der überhöhten Verzinsung einen unangemessenen Nachteil für den Verbraucher darstellen. Infolgedessen sind die betreffenden Bestimmungen mindestens teilweise wirkungslos und die BayernLB ist zur Herabsetzung der Zinsen auf das richtige Niveau beizutragen.
Sie haben jedoch auch festgestellt, dass der Auftraggeber aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Falls nur eine Berichtigung der Verzinsung für die vergangenen fünf Jahre beantragen konnte. Denn der Auftraggeber hätte die Quartalsabschlüsse jahrelang bestätigt oder keine Einwände erhoben. Infolgedessen war der Saldo zugunsten der EIB um etwa EUR 15 000 zu hoch.
Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: info@smava.de Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum